Scheck Vorlegungsfrist und Lastschrift |
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Verfasst am: 06.10.2012 01:58 |
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Hallo,
habe 2 fragen vllt. könnt ihr mir ja mal helfen.
1. Frage : Ab Wann beginnen die Vorlegungsfristen beim Scheck ? also zählt man den tag der Ausstellung mit oder nicht ?
2. Frage : Beim einzugsermächtigungsverfahren hat man meines wissens bis zu 6 wochen nach erfolgtem rechnungsabschluss Zeit die Lastschrift zu widerrufen.
Gibt es da vllt. ganz aktuell ne neue regelung ? |
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Verfasst am: 06.10.2012 16:52 |
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ja gibt es, es sind jetzt 8 Wochen ab Belastung |
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Verfasst am: 28.01.2013 17:05 |
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Bei Schecks gilt die Vorlegefrist von 8 Tagen (bei inländischen Schecks) ab Ausstelldatum. Aus Ausstelldatum wird das geschriebene Datum verwendet, selbst wenn dieses erst in der Zukunft liegt.. Das tatsächliche Datum ist demnach nicht von Bedeutung.
Ist die Vorlegungsfrist verstrichen, so kann das KI den Scheck noch entgegennehmen, muss es aber nicht, da der Betrag ggf. nicht mehr eingereicht wird. |
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Verfasst am: 06.02.2013 11:28 |
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Wird ein Scheck vor dem auf dem Scheck vermerkten Ausstellungsdatum vorgelegt, so ist die Bank zudem zur Auszahlung verpflichtet. Durch diese Möglichkeit können Scheckaussteller die Gültigkeitsdauer von Schecks erweitern. |
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Verfasst am: 06.02.2013 23:10 |
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Die acht Wochen ab Belastung gelten für korrekt mandatierte Lastschriften. Kann der Einreicher kein Mandat vorweisen, gibt es ganze 13 Monate eine Rückgabemöglichkeit.
Gruß
Julien |
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