erbschaftssteuermeldung |
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Verfasst am: 20.01.2013 14:15 |
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Hallo,
girokonto 1.378 € S
Sparbuch 5.700 € dreimonatige Kündigungsfrist
Zertifikat 10.000 € Restlaufzeit 7 Monate
Sparbrief 5.000 € Restlaufzeit 2 Jahre
Sparbrief 10.000 € Restlaufzeit 1 Jahr Vertrag zugunsten Dritter
(vertrag ist angenommen)
Die angelaufenen Zinsen betragen 1.974 €
Frage: Welcher Gesamtbetrag (einschließlich Sparbrief mit Vertrag zu Gunsten Dritter) ist im oben genannten Beispiel an das zuständige Finanzamt zu melden?
VIelen vielen Dank im voraus
Lg. Smilemouse |
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Verfasst am: 16.07.2013 12:12 |
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HI,
der Vertrag zu Gunsten Dritter wird nicht an das FA gemeldet, da ja mit dem Todesfall ein Glübigerwechsel stattfindet und man sonst gegen das Bankgeheimnis verstößt.
Sonst git allgemein, dass das gesamte Guthaben gemeldet werden muss, dass über 5.000€ liegt und/oder ein Schliefach / Verwahrstück existiert.
LG |
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Verfasst am: 16.07.2013 14:47 |
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Nach § 33 Erbschaftsteuergesetz und § 1 der Durchführungsverordnung müssen auch solche durch Vertrag für den Todesfall Dritten zugewendete Werte dem Finanzamt angezeigt werden. |
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