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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

überweisung von Bevollmächtigten
 
Tralula
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2013 20:13
Hallo.
heute hatte ich einen Kunden, der eine Vollmacht für das Konto seiner Mutter hatte. er wollte eine Überweisung tätigen. bisher gab ich dann in der zeile des Auftraggebers den namen des kunden an, der auch vor mir steht. da meistens dieser auch seine eigene ec-karte vorlegt. dieser hatte das reklamiert, da er meinte, das geld würde dann von seinem Kto abgebucht. Schwachsinn.

aber jetzt meine Frage, meine Ausbilderin meinte dann auch, ich müsse den Namen des Kto.inhabers angeben und nicht vom Bevollmächtigten. das hat mir bis jetzt so noch niemand gesagt..

was meint ihr???
liebe grüsse
Miss_Unbekannt
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.01.2013 20:49
Wieso hast du überhaupt für Ihn den überweisungsschein ausgefüllt in der regel sollten das die Kunden alleine machen!

Dennoch denke ich das es irrelevant ist ob du den namen des Kontoinhabers angibst oder den namen des bevollmächtigten angibst wichtig ist doch die kontonummer!
Tralula
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.01.2013 06:03
Bei uns machen die Kunden das öfter, da die Kinder oft als Bevollmächtigter das machen was für Eltern aus körperlichen gründen nicht mehr machen können.
Ich hatte eben auch seinen Namen geschrieben da er ja auch unterschreibt, weil wenn das in der Disposition noch mal kontrolliert würde und da stünde der Name der Mutter wuerde ja die Unterschrift auch nicht zum Namen passen.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2013 11:06
Auftraggeber ist der Vollmachtgeber = Kontoinhaber.

Wer für ihn gehandelt hat, spielt für den Empfänger keine Rolle.

Gut, was da ins Feld der Überweisung eingetragen wird, wird im Regelfall der Empfänger eh nicht erfahren, da die Banken (überwiegend) nach Kontonummern zuordnen.

Dies ist aber eine bankeninterne Angelegenheit. Dem Gesetz nach, müßte eigentlich über Namen zugeordnet werden, deshalb steht da das Feld auch noch. Nummernkonten sind in D verboten und daher ist auch diese Nummernzuordnung, wie sie die Banken (teilweise) vornehmen rechtlich nicht unbedenklich.
DirrtyGrinch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.01.2013 11:24
Per Gesetz sind Banken nicht mehr verpflichtet Namen mit Kontonummern auf Plausibilität zu prüfen. Vereinzelnt machen dies Banken noch, um einen gewissen Service zu bieten, dies ist aber nicht überall der Fall.

Grundsätzlich ist der Name des Kontoinhabers einzutragen, auch wenn der Vollmachtgeber einzig und allein unterschreibt. Das ergibt sich schon aus der Sinnhaftigkeit!
flammkuchen
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.01.2013 11:44
Das Feld wird auch mit "Kontohinhaber" beschrieben, also muss der Name des KIs rein...
Tralula
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.01.2013 20:12
Das war eben meine Frage.
Fur den Empfänger ist der eingetragene Name unwichtig. ausserdem stand bei dem spez. zahlschein auch "zahler" uber der zeile. naja.
ich fur meinen Teil weiss auch nicht immer, ob ich bevollmächtigten oder kto.inhaber vor mir habe, da sie mir oft nur ihre ec-karte vorlegen
und fur den kunden sollte es ja eig auch nur wichtig sein, dass nur weil sein name da steht, wird das ja nicht von seinem privaten kto abgebucht...

naja. aber danke fur eure hilfe. jetzt weiss ich das fuers naechste mal!

sry fuer die schlechte orthographie und grammatik, schreib vom mobilen geraet
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2013 11:42
Wieso denken die Leute eigentlich, dass das Vorzeigen der Girocard sie quasi legitimiert ? Viel Leute gehen sogar mit der Karte des/der Partner/in einkaufen. Da müsste eigentlich jeder Mitarbeiter die Karte einbehalten, bis die Identität geklärt ist, aber traut sich eh keiner, weil Kunde = König und König behandelt Untertanen wie es ihm passt. Und wenn sich ein Kunde dann künstlich aufregt und Filialleitung kommt, dann bekommt er meist sogar Recht und wenn ein Kunde Recht bekommt, dann wird er immer wieder so handeln.
Ach so ... Wenn im Überweisungsträger "Kontoinh." steht, dann wird auch der INHABER eingetragen !
Tralula
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.01.2013 11:59
Ja das mach ich ab jetzt auch,

aber wenn der Bevollmächtigte seine eig. Karte vorlegt, damit ich seine Überweisung für ihn ausfülle,
dann schreibe ich im Normalfall auch seinen Namen, weil er ja nicht sagt, dass er nur der Bevollmächtigte ist.
DeinBerater
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.01.2013 15:15
Nur ein kurzer Kommentar hierzu:
"Wieso hast du überhaupt für Ihn den überweisungsschein ausgefüllt in der regel sollten das die Kunden alleine machen!"

Schonmal etwas von Kundenservice gehört? =)
Tralula
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.01.2013 09:29
@ Marketmaker:

Ich weiß ja nicht, wie es bei euch ist, aber bei uns haben Bevollmächtigte oft auch ihre eigene Karte, eben damit sie die Bankgeschäfte für ihre z.b. gebrechliche Mutter machen kann. Da kann ich die Karte ja nicht einbehalten.
Und er zeigt mir die Karte ja nicht, um sich zu legitimieren, sondern um mir die suche nach der Kto.Nr in unserem Programm zu ersparen.
Tralula
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.01.2013 09:30
ich meinte natürlich @ Troy22
 

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