Umwandlung Oder- in Und-Konto |
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Verfasst am: 17.06.2013 14:33 |
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Liebe Bankazubis,
schön für mich, dass es Euch gibt!
Folgende Situation:
Ein verlassener Ehemann geht schnell zu Bank, um die Einzelverfügungsberechtigung umzuwandeln in ein gemeinsames Verfügungsrecht. Alles ist vorbereitet, es fehlt laut Kundenbetreuerin lediglich die Unterschrift der Frau. Nach sechs Jahren stellt der Mann fest, dass das Konto all die Jahre weiterhin ein Oder-Konto war. Eine Bestätigung hatte er vor 6 Jahren aus Gutgläubigkeit nicht angefordert. Die Frau samt Eltern gehört lange zum Kundenstamm der Bank, der Mann nicht.
Frage hierzu: Hätte hier eine Mitteilungspflicht der Bank bestanden?
Vielen Dank jedem, der was weiß und allen einen schönen Sommer!!! |
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Verfasst am: 17.06.2013 19:34 |
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also soweit ich weiß reicht einer aus um die Umstellung in ein und-Konto zu tätigen |
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Verfasst am: 17.06.2013 19:57 |
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Ich vergaß zu erwähnen, dass das ein Kinderkonto ist und dass diese Bank aufgrund ihrer "kundenstammorientierten" Philosophie (O-Ton am Telefon) Oder-Konten generell erst auflöst und dann ein Und-Konto einrichtet, wo beide Unterschriften benötigt werden. |
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