Vorkaufsrecht |
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Verfasst am: 01.08.2013 15:48 |
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Hallo,
ich verstehe leider nicht, was ein Vorkaufsrecht und Verfügungsbeschränkung bedeutet.
Bitte eine ausführliche Erklärung mit einem Beispiel.
Vielen Dank! |
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Verfasst am: 04.08.2013 12:55 - Geaendert am: 04.08.2013 21:55 |
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Beispiel für Vorkaufsrecht bei Grundstücken:
Vater schenkt Sohn das Elternhaus mit der Auflage, dass bei Verkauf die Schwester ein Verkaufsrecht hat, d. h. sie kann in einen abgeschlossenen Kaufvertrag als Käuferin eintreten.
Beispiel für Verfügungsbeschränkung bei Grundstücken
Der Zwangsversteigerungsvermerk schränkt die Verfügung ein, d.h. der Eigentümer kann sein Grundstück nicht mehr verkaufen. |
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Verfasst am: 12.11.2013 11:13 |
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Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht.
Wie erfährt der Bürgermeister, dass ein Grundstück in seiner Gemeinde verkauft wurde? |
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Verfasst am: 12.11.2013 18:13 |
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Ein Grundstücksverkauf geht nur über das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt prüft, ob die Gemeinde ein Interesse an der Ausübung des Vorkaufsrechts hat. Für den Verkäufer entsteht dadurch kein Nachteil. Sollte die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch machen, so muss sie den Preis zahlen, welcher mit dem Kaufinteressenten vereinbart wurde. |
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Verfasst am: 12.11.2013 19:17 |
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Das Grundbuchamt hat damit nichts zu tun.
Der Notar sendet an die Gemeinde eine Ausfertigung des Kaufvertrags. |
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