AGB nur "teilweise" ungültig |
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Verfasst am: 15.10.2013 16:44 - Geaendert am: 15.10.2013 16:45 |
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Hallo,
mal angenommen: In den AGB einer Bank wäre eine bestimmte Passage unwirksam bzw. ungültig. Bedeutet dies, dass die anderen Bestimmungen und der Rest des Vertrages ebenfalls ungültig sind?
Und mal übertragen auf einen anderen Vertrag: Garantieauftrag zwischen Gank und Unternehmen.
Wenn in diesem Auftrag ein Passus ungültig ist, ist dann der ganze Vertrag/ Auftrag ungültig??
Ich bräuchte auch ne Rechtsquelle außer §305 ff. BGB
Danke euch! |
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Verfasst am: 15.10.2013 18:29 |
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Hallo Baschtii,
in den AGB müsste ziemlich am Ende eine Klausel stehen in der besagt wird, dass die restlichen Klauseln bei 1 unwirksamen nicht berührt werden.
Bei normalen Verträgen ohne diesen Zusatz ist dies meines Wissens nach nicht der Fall.
Grüße |
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Verfasst am: 10.06.2014 16:30 |
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Sind die AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag dennoch in den anderen Punkten wirksam =) |
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Verfasst am: 12.06.2014 13:28 |
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Die Rechtsquelle ist §306 (1) BGB:
"(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam."
Hintergrund hierzu ist der bereits von Dir genannte Tatbestand. Wenn die AGBs in diesem Fall komplett ungültig wären und der Vertrag damit hinfällig, würde einfach jedes Unternehmen eine ungültige AGB-Klausel in seine Verträge einbauen und könnte sich, wenn der Vertrag dann doch nicht mehr so toll ist, auf die ungültige Klausel berufen und damit den Vertrag für ungültig erklären. |
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Verfasst am: 16.06.2014 08:57 |
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Den Punkt den du ansprichst fasst bezeichnet man als "Salvatorische Klausel", gib es einfach mal bei Wikipedia ein zum Beispiel, da findest du es auch erklärt. |
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