Gemeinschaftskonto; Erbfall |
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Verfasst am: 25.11.2013 18:47 |
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Guten Abend zusammen,
hoffe es reicht noch zu einer Antwort bis morgen früh.
folgender Fall:
Kunde stirbt, hat zusammen mit Ehefrau ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung, also ein Oder-Konto -> Ehefrau kann nach Tod über Konto alleine verfügen ohne es umschreiben zu lassen, aber die Umschreibung wäre auch möglich
wie ist die Sachlage, wenn beide ein Gemeinschaftskonto als Und-Konto führen würden, kann die Ehefrau alleine verfügen und/oder auch auf sich umschreiben lassen und dann verfügen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe! |
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Verfasst am: 25.11.2013 20:49 |
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Nein bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamen Verfügungsrecht kann der überlebende Ehegatte nur mit den Erben gemeinschaftlich verfügen! |
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Verfasst am: 26.11.2013 13:29 |
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okay vielen Dank noch mal! |
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