Anderkonten |
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Verfasst am: 23.11.2014 20:52 |
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Hallo,
folgende Fragen stellen sich mir:
1. Welche Dokumente muss ein Notar vorlegen für die Legitimation und Identifizierung ? (Personalausweis ist mir klar)
2. Welche beiden Rechtsgrundlagen stehen dahinter ? (Paragraph 54 AO ist mir bewusst)
3. Welche Zielsetzung verfolgt der Gesetzgeber damit ? (Keine Konten auf falsche Namen ist mir bewusst)
Schon mal vielen Dank |
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Verfasst am: 23.11.2014 21:24 |
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Das KI muss laut § 8 GWG noch den wirtschaftlich Berechtigten feststellen neben der Legitimationsprüfung.
Legi: Kein Konto darf auf erdichdeten oder erfundenen Namen eröffnet werden.
Wirtsch. Berechtigter: Der Kontoinhaber, also Notar Anwalt etc. handelt nicht für eigene Rechnung also muss auf Verlangen des KI´s der Name Anschrift etc. des wirtsch. Berechtigten mitgeteilt werden. Das ist alles was ich noch dazu weiss :D |
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Verfasst am: 23.11.2014 22:17 |
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Nur zur Ergänzung:
Das GWG will Geldwäsche verhindern. |
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