Zeitpunkt der Akzeptierung der Sonderbedingungen |
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Verfasst am: 22.01.2015 10:46 - Geaendert am: 22.01.2015 10:54 |
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Zu welchem Zeitpunkt akzeptiert der Kunde die Sonderbedingungen, z. B. für das Online-Banking?
a) mit Kontoeröffnung
b) Wenn der Kunde keinen Widerspruch einlegt. |
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Verfasst am: 22.01.2015 19:24 |
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Die AGB Banken regeln Folgendes:
In Nr. 1 (1)
"Daneben [gemeint sind die AGB] gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder
Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
enthalten;
sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung
eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart."
Dies gibt einen Hinweis; anders ist es aber bei Änderungen der Sonderbedingungen während des Bestands.
Hierzu ist in den AGB in Nr. 1 (2) geregelt:
"Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat." |
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Verfasst am: 22.01.2015 19:43 |
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Danke für die Info! |
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