Führung eine Notaranderkontos im Todesfall |
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Verfasst am: 12.11.2015 11:02 |
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Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage:
- Wie wird ein Notaranderkonto im Todesfall des Notars weitergeführt? Haben die Erben Sorge zu tragen oder sind hier gerichtliche Vertreter zu bestellen? |
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Verfasst am: 12.11.2015 17:44 |
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Die Guthaben auf Notaranderkonten fallen nicht in die Erbmasse des Notars, da es sich um Treuhandkonten handelt -> Die Erben des Notars haben nichts mit dem Treuhandvermögen zutun.
Bei Tod eines Notars wird ein amtlicher Vertreter bestellt, der dann wieder als Einziger über die Konten verfügen darf. |
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