Erbfall: Vertrag zugunsten Dritter dem Erben mitteilen |
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Verfasst am: 12.01.2016 16:25 |
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Hallo,
Wie es schon in meinem Thema steht, habe ich eine Frage im Thema Erbfall. Folgender Fall in der mündlichen Prüfung: die Ehefrau ist verstorben und der Ehemann legitimiert sich als alleiniger Erbe. Die Ehefrau besaß ein Sparbuch mit einem Vertrag zugunsten ihrer besten Freundin im Todesfall. Nun die Frage: Darf ich dem Ehemann mitteilen, dass dieses Sparbuch existiert? Weil ja im Todesfall die beste Freundin dann neue Kontoinhaberin ist.. Und falls ja, darf ich ihm auch das Guthaben nennen?
Ich bitte und bedanke mich für schnelle Antworten!
MFG |
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Verfasst am: 12.01.2016 17:08 |
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Also so wie ich es kennengelernt habe, darfst du keine Auskunft an den Ehemann geben!
Denn mit Eintritt des Todes geht der Vertrag auf die dritte Person über. Das Geld fällt demzufolge nicht in die Erbmasse und hat nichts mit dem Ehemann zutun. Man darf nicht einmal sagen, dass dieses Sparbuch existiert. |
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Verfasst am: 18.01.2016 12:12 |
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Wenn die die Begünstigte Freundin den Vertrag zu Lebzeiten angenommen hat, dann ist sie mit dem Eintritt des Todes neue Kontoinhaberin. Sollte die Schenkung jedoch noch nicht angenommen sein, dann hat der Ehemann informiert zu werden und kann den Vertrag widerrufen. |
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