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Forenübersicht >> Kontoführung

Erbrecht / Erbfolge
 
kaan007
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.10.2022 21:49
Hallo zusammen,
folgender Fall wurde mir angetragen:
Ehemann und Ehefrau, ein ehelicher Sohn. Ehemann hat noch 3 weitere Kinder mit Exfrau.
Nun stirbt die Ehefrau.
Nach geltendem Recht sind der Ehemann und der gemeinsame Sohn Erben.
Die weiteren 3 Kinder des Ehemanns sind nicht Erbberechtigt, weil kein Verwandschaftsverhältnis zur Verstorbenen vorliegt (Stiefkinder). Soweit bin ich schon.
Nun passiert folgendes:
Die verstorbene hatte ein eigenes Konto mit Guthaben. Das wird zwischen Ehemann und Sohn aufgeteilt? (in welchem Verhältnis?) aber es wurde absolut noch nichts unternommen.
Bevor jedoch das Konto aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt wurde, verstirbt auch der Ehemann. Bleibt dann alles für den Sohn? Oder rücken die weiteren drei Kinder des Ehemanns an seiner Stelle nach?
Wie gesagt, dass Konto war nur auf den Namen der Ehefrau.

Ich persönlich denke, dass der Sohn als Erbe der 1. Ordnung alles erhält. Ich meine, wenn es in der 1. Ordnung einen Erben gibt, schaut man sich die 2. Ordnung doch nicht mehr an oder?

Das was mich irritiert: der Ehemann war zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau erbberechtigt. Hat es aber noch nicht vollzogen. Bleibt diese Erbberechtigung bestehen, obwohl er zwischenzeitlich auch verstorben ist?
 

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