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Partnerschaftsgesellschaft
 
Redman
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.09.2003 15:58
Hi leutz!

Hab heud ne BWL klausur geschrieben und da kam ne Frage zu Bankauskünften bei Partnerschaftsgesellschaften dran.

Also wie is das denn müssen alles Partner zugestimmt haben damit die Bank die Auskunft erteilen darf oder ist die Partnerschaftsgesellschaft doch eine juristische Person und eine Zustimmung ist unnötig?

Hoffe ihr schnallt was ich meine... :))

Schönes We schon mal im vorraus
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.09.2003 16:30 - Geaendert am: 05.09.2003 19:30
Die Partnergesellschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen zur gemeinschaftlichen Ausübung freier Berufe (§ 1 I PartGG). Zu den freien Berufe zählen u. a. Ärzte, Krankengymnasten, Diplom-Psychologen, Rechtsanwälte, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Journalisten, Übersetzer, Schriftsteller (§ 1 II PartGG).

Vom Wesen her handelt es sich dabei um eine "quasi-juristische Person" mit eigener Rechtsfähigkeit.
Die Eintragung ins Partnerschaftsregister (geführt beim Amtsgericht) hat konstitutiven Charakter, sie begründet die Rechtsfähigkeit.

Nach dem Bankauskunftsverfahren gem. AGB gelten folgende Regeln:
- über Privatkunden (auch Freiberufler und Gewerbetreibende) dürfen Bankauskünfte nur erteilt werden, wenn diese generell oder im Einzelfall zugestimmt haben
- über Geschäftskunden (juristische Personen und Kaufleute, die IM HANDELSREGISTER EINGETRAGEN sind) dürfen Bankauskünfte erteilt werden, wenn keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt.

Somit können über im Partnerschaftsregister eingetragene Partnerschaften keine Auskünfte erteilt werden.

Übrigens, in der neuen Bankfachklasse 9/2003 findet sich aktuell ein Vergleich/Überblick zu Partnerschaft und Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
Redman
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.09.2003 18:22 - Geaendert am: 05.09.2003 18:33
Cool Danke Dir erstmal für den ausführlichen Beitrag!

Schau Dir mal diesen Link an wenn du Zeit hast : http://www.hausarbeiten.de/rd/faecher/vorschau/10277.html

Dort steht drin das die Partnerschaftsgesellschaft keine juristische Person ist! Und da sie nicht im Handelsregister eingetragen ist, ich denke mal das Partnerschaftsregister gehört nicht zum Handelsregister ( oder doch? ), dürfte man demnach als Bank ohne vorherige Einwilligung der Gesellschafter keine Auskunft erteilen oder?

Ganz schön verwirrend,gell? Würd gerne eure Meinung nochmal dazu haben :)

Trotzdem erstmal schönes we...
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.09.2003 19:21
>> Somit können über im HR eingetragene Partnerschaften Auskünfte erteilt werden, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklicht abgelehnt. << (Cashguard)

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, diese steht im Partnerschaftsregister, somit gelten die Regelungen über Privatpersonen im Bankauskunftsverfahren.

Das PartGG findest du unter:

http://www.jusline.de/juslinede/hlp/PartGG/PartGGa.html
 

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