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Forenübersicht >> Kontoführung

Erbschaftssteuer - Meldung an FA
 
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 12:55
Für einen Kunden besteht ein Kontokorrentkonto (Gemeinschaftskonto, Oderkonto mit Ehefrau) bei ihrem KI mit einem Guthaben von 1.980 € (Wert: 11. Mai).

Der Kunde (Ehemann) stirbt am 11. Mai.
Die Todesanzeige in einer Tageszeitung erscheint am 14. Mai.
Am 2. Juni legt die Ehefrau die Rechnung über die Bestattungskosten vor.

Bis WANN ist die Anzeige gem. § 33 ErbStG an das Finanzamt durch das KI zu erstatten?
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2003 13:00
Spätestens einen Monat (nicht vier Wochen) nach bekanntwerden des Todes des Kunden.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 13:03
Bitte vielleicht etwas genauer.
easygirl
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.10.2003 13:10
vom 2. Juni einen Monat gerechnet
schatzidanii
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.10.2003 13:12
Ich würd sagen vier Wochen nachdem uns die Frau die Sterbeurkunde herein gegeben hat.
Denn die Anzeige in der Zeitung kann ja auch falsch sein. Außerdem sind wir als Bank nicht verpflichtet die Zeitung nach Todesanzeigen zu durchforsten.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 13:19
O.K., die Zeitungsanzeige ist nicht wesentlich. Das KI ist nicht verpflichtet, alle Tageszeitungen und die darin enthaltenen Todesanzeigen zu studieren.
(Ein sorgfältiger Bankmitarbeiter würde aber sicherlich bei zufälliger Kenntnis hier nachforschen.)

Wie sieht es nun mit dieser Frist genau aus? Angenommen wir erhalten mit Vorlage der Rechnung über die Bestattungskosten eine Sterbeurkunde. Bis wann (Datum) ist die Meldung ans FA zu erstatten?
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2003 13:41
2.juli ???
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 13:47
Sicher?

vgl.
http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg/20001219/p33.html
Hier steht "INNERHALB eines Monats (!) nach Bekanntwerden des Todes".

Somit stellt sich die Frage:
2. Juli oder 1. Juli ?
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 13:49
2. Juli ist korrekt!
miss_betty
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.10.2003 13:56
auf jeden fall nach bekantwerden durch die sterbeurkunde. todesanzeigen sind oft nicht genau, so das es Verwechslungen geben kann. man kann sie nur nutzen um weitere Informnationen einzuholen
 

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