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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Mietkautionskonto
 
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 16:02
Hi @Every1!

Kann mir jemand die verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf die Mietkaution nennen und erläutern? Wäre nett (wenn‘s kurz und prägnant ist)!

Life‘s a game, play hard


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2004 16:10
Entweder auf den Namen des Mieters auf eigene Rechnung mit Abtretung zu Gunsten des Vermieters, geht auf den FSA, oder auf den Namen des Vermieters, wirtschaftlicher Eigentümer ist der Mieter, also auf fremde Rechnung, nicht auf FSA, also mit Negativerklärung.

Reicht das?

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2004 16:10
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistungen/infoblaetter_mietkaution.htm

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.02.2004 17:15
Mietkaution auf den Namen des Mieters:
-------------------------------------------------------
*Kontoinhaber ist der Mieter
*Verfügungsberechtigung hat nur der Vermieter
*Mieter und Vermieter unterzeichnen beide den Kontovertrag
*die Anschrift des Vermieters wird in den Kontounterlagen festgehalten
*Kontoführung erfolgt auf eigene Rechnung
*Legitimation des Mieters und des Vermieters
*für das Konto kann ein FSA gestellt werden
*Sperrvermerke werden im System eingegeben
*Der Mieter kann das Konto nur bei Freigabe durch den Vermieter auflösen (meist durch schriftliche Bestätigung)
*das Sparbuch wird dem Vermieter ausgehändigt

Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters:
---------------------------------------------------------------------
*Kontoinhaber ist der Vermieter
*Verfügungsberechtigung hat nur der Vermieter
*Vermieter unterzeichnet alleine den Kontovertrag
*die Anschrift des Mieters wird in den Kontounterlagen festgehalten
*Kontoführung erfolgt auf fremde Rechnung
*Legitimation des Vermieters als Kontoinhaber
*für das Konto kann KEIN Freistellungsauftrag gestellt werden, der Vermieter erhält über die gezahlten Zinsabschlagsteuer eine Steuerbescheinigung, diese wird an den Mieter weitergegeben
*Sperrvermerke werden im System eingegeben (offenes Treuhandkonto bzw. Mietkautionskonto)
*nur der Vermieter kann das Konto auflösen
*das Sparbuch wird dem Vermieter ausgehändigt
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.02.2004 09:55
Thanx 2 banklove!

Auch an die anderen natürlich! :-)

Life‘s a game, play hard

Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.02.2004 10:55
man sollte grundsätzlich auch untscheiden zwischen:

1. Mietkautionssparbuch
Einzahlung der Kaution (das heißt das Guthaben muss vorhanden sein), Einmalige Eröffnungsgebühr, auf namen des Mieters/Vermieters

oder

2. Mietaval (seltener)
Einrichtung eines Avals für Mietverbindlichkeiten in Höhe der Mietkaution, Sicherheit in Höhe der Avallinie, Guthaben muss nicht aufgebracht werden, dafür aber jährliche Avalgebühr
Lou
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2004 12:01
Tach zusammen!

Wer kann bei dem Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters über das Konto verfügen?
Da wird doch dann überlicherweise ein Und-Konto eingerichtet, oder irre ich da?
Und wem stehen bei beiden Varianten die Zinsen zu?
Meines wissens nach dem Mieter, richtig?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Schmu vom Lou


Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.02.2004 12:39 - Geaendert am: 02.03.2004 10:18
@ Lou

Wer kann bei dem Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters über das Konto verfügen?
Auf den Namen des Mieter = Verpfändung, dh. Mieter hat Sparurkunde und kann diese (qualifiziertes Legitimationspapier) zur Verfügung nutzen. Allerdings zahlt die Bank erst nach einer Frist von 4 Wochen (?!) aus (dann aber mit schuldbefreiender Wirkung)

Da wird doch dann überlicherweise ein Und-Konto eingerichtet, oder irre ich da?
Nicht das ich wüsste - dadurch das der Mieter die Sparurkunde bekommt kann der Mieter nicht mehr verfügen. Es bleibt jedoch ein Konto, das auf seinen Namen geführt wird - allerdings besteht ja die Verpfändungsanzeige gegenüber der Bank

Und wem stehen bei beiden Varianten die Zinsen zu?
Meines wissens nach dem Mieter, richtig?
Richtig, in beiden Fällen dem Mieter, allerdings kann dieser nur bei einem Mietkautionskonto auf seinem Namen einen FSA stellen, auf den Namen des Vermieters ist dies nicht möglich (kann aber soweit ich weiss über die Einkommenssteuer zurückgeholt werden)

Gruß
Jan

-----------------------------------------
"Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer"

Lou
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2004 15:04
Bedankt!

Schmu vom Lou

 

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