Mietkautionskonto |
|
|
Verfasst am: 25.02.2004 16:02 |
|
|
Hi @Every1!
Kann mir jemand die verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf die Mietkaution nennen und erläutern? Wäre nett (wenn‘s kurz und prägnant ist)!Life‘s a game, play hard |
|
|
|
Verfasst am: 25.02.2004 16:10 |
|
|
Entweder auf den Namen des Mieters auf eigene Rechnung mit Abtretung zu Gunsten des Vermieters, geht auf den FSA, oder auf den Namen des Vermieters, wirtschaftlicher Eigentümer ist der Mieter, also auf fremde Rechnung, nicht auf FSA, also mit Negativerklärung.
Reicht das?_________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 25.02.2004 17:15 |
|
|
Mietkaution auf den Namen des Mieters:
-------------------------------------------------------
*Kontoinhaber ist der Mieter
*Verfügungsberechtigung hat nur der Vermieter
*Mieter und Vermieter unterzeichnen beide den Kontovertrag
*die Anschrift des Vermieters wird in den Kontounterlagen festgehalten
*Kontoführung erfolgt auf eigene Rechnung
*Legitimation des Mieters und des Vermieters
*für das Konto kann ein FSA gestellt werden
*Sperrvermerke werden im System eingegeben
*Der Mieter kann das Konto nur bei Freigabe durch den Vermieter auflösen (meist durch schriftliche Bestätigung)
*das Sparbuch wird dem Vermieter ausgehändigt
Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters:
---------------------------------------------------------------------
*Kontoinhaber ist der Vermieter
*Verfügungsberechtigung hat nur der Vermieter
*Vermieter unterzeichnet alleine den Kontovertrag
*die Anschrift des Mieters wird in den Kontounterlagen festgehalten
*Kontoführung erfolgt auf fremde Rechnung
*Legitimation des Vermieters als Kontoinhaber
*für das Konto kann KEIN Freistellungsauftrag gestellt werden, der Vermieter erhält über die gezahlten Zinsabschlagsteuer eine Steuerbescheinigung, diese wird an den Mieter weitergegeben
*Sperrvermerke werden im System eingegeben (offenes Treuhandkonto bzw. Mietkautionskonto)
*nur der Vermieter kann das Konto auflösen
*das Sparbuch wird dem Vermieter ausgehändigt |
|
|
|
Verfasst am: 26.02.2004 09:55 |
|
|
Thanx 2 banklove!
Auch an die anderen natürlich! :-)Life‘s a game, play hard |
|
|
|
Verfasst am: 26.02.2004 10:55 |
|
|
man sollte grundsätzlich auch untscheiden zwischen:
1. Mietkautionssparbuch
Einzahlung der Kaution (das heißt das Guthaben muss vorhanden sein), Einmalige Eröffnungsgebühr, auf namen des Mieters/Vermieters
oder
2. Mietaval (seltener)
Einrichtung eines Avals für Mietverbindlichkeiten in Höhe der Mietkaution, Sicherheit in Höhe der Avallinie, Guthaben muss nicht aufgebracht werden, dafür aber jährliche Avalgebühr |
|
|
|
Verfasst am: 26.02.2004 12:01 |
|
|
Tach zusammen!
Wer kann bei dem Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters über das Konto verfügen?
Da wird doch dann überlicherweise ein Und-Konto eingerichtet, oder irre ich da?
Und wem stehen bei beiden Varianten die Zinsen zu?
Meines wissens nach dem Mieter, richtig?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!Schmu vom Lou |
|
|
|
Verfasst am: 26.02.2004 12:39 - Geaendert am: 02.03.2004 10:18 |
|
|
@ Lou
Wer kann bei dem Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters über das Konto verfügen?
Auf den Namen des Mieter = Verpfändung, dh. Mieter hat Sparurkunde und kann diese (qualifiziertes Legitimationspapier) zur Verfügung nutzen. Allerdings zahlt die Bank erst nach einer Frist von 4 Wochen (?!) aus (dann aber mit schuldbefreiender Wirkung)
Da wird doch dann überlicherweise ein Und-Konto eingerichtet, oder irre ich da?
Nicht das ich wüsste - dadurch das der Mieter die Sparurkunde bekommt kann der Mieter nicht mehr verfügen. Es bleibt jedoch ein Konto, das auf seinen Namen geführt wird - allerdings besteht ja die Verpfändungsanzeige gegenüber der Bank
Und wem stehen bei beiden Varianten die Zinsen zu?
Meines wissens nach dem Mieter, richtig?
Richtig, in beiden Fällen dem Mieter, allerdings kann dieser nur bei einem Mietkautionskonto auf seinem Namen einen FSA stellen, auf den Namen des Vermieters ist dies nicht möglich (kann aber soweit ich weiss über die Einkommenssteuer zurückgeholt werden)
Gruß
Jan-----------------------------------------
"Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer" |
|
|
|
Verfasst am: 26.02.2004 15:04 |
|
|
Bedankt! Schmu vom Lou |
|
|
|