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AGBs
 
Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 09:00
Hallo alle zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen...
Bei der Zwischenprüfung Herbst 2003 finde ich die 2. Aufgabe bisschen seltsam. Man soll einen Kunden richtig über die AGBs informieren. Ich hatte die richtig Lösung angekreuzt (Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden den rechtlichen Rahmen für unsere Geschäftsbeziehung...und unterliegen einer besonderen Normenkontrolle). Doch die Antwortmöglichkeit 5 finde ich auch nicht falsch (Allgemeine Geschäftsbedingungen sind allgemein verbindlich, da sie bei einer Vielzahl von Kunden Verwendung finden. Sie besttigen mir bei der Kontoeröffnung nur, dass Sie auf die AGBs hingewiesen wurden). Sagt mal Eure Meinung!
Ciao
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 09:04
hi,

also ich würde jetz auch e für evtl. richtig halten, und ich glaube bei der IHK ist es manchmal auch so, dass bei der Auswertung der Fragen festgestellt wird, dass die Frage/die antworten nicht eindeutig genug waren und somit 2 oder auch 3 antworten als richtig bewertet werden.

LG Buffy

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Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 09:17
Danke für Deine Hilfe.
Ist bisschen komisch formuliert.
Also hättest Du wahrscheinlich das falsche angekreuzt?
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.09.2004 09:20
Also, ich hätte die 5. nicht angekreuzt, weil ich dem Kunden das so nicht erklären würde - ansonsten....
Nine2105
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.09.2004 09:23
Also mit der Unterschrift, bestätigt der Kunde ja nicht nur, dass er auf die AGB´s hingewiesen wurde.Er erkennt sie ja auch durch die Unterschrift an.
Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 10:04
Genau, er erkennt die auch AGB‘s an.
Da ist der Haken.
Ich habe noch eine Frage an Euch:
Wisst ihr, wo ich ein paar Infos bezüglich Marketing herbekomme? In der Berufsschule wurde das Thema fast nicht angesprochen. :-(
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2004 10:18
in der selben Reihe in der der Grill/P. erscheint, ist auch ein Buch das sich um Marketing handelt.
Wenn du willst, schau ich daheim mal nach der ISBN
Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 11:04
Das wäre nett.
Wollte mir zwar eigentlich kein Buch extra dafür kaufen, aber in der Zwischenprüfung kommen schon ein paar Fragen dazu dran...
Buckel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 11:59
Um das Grundwissen zhu haben, reichen die Angaben im Grill auch schon fast. Kannst dich ja noch mit den Unterrichtsmaterialien vorbereiten, mehr dürfte aber nicht drankommen.

Wer Fehler findet darf sie behalten!

Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;)

Beaker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 12:24
Um nochmal auf die eigentliche Frage zurückzukommen.
Also ich denke allgem. Verbindlich sind sie nicht, weil ja nicht jeder Kunde alles in Anspruch nimmt, was in den AGB geregelt ist.
Und außerdem erkennt er die AGB, ja wie oben bereits erwähnt, mit der Unterschrift an.

Viel Erfolg bei Deiner ZWP.
Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.09.2004 12:56
Ich schau mal, was im Grill dazu steht....
Wie bereitet Ihr Euch auf die ZP vor?
Oder hattet ihr schon?
@ Beaker: thx
 

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