Pfändung.... |
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Verfasst am: 28.09.2004 19:35 |
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Hi alles zusammen! |
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Verfasst am: 28.09.2004 19:39 |
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und weiter gehts...
hab da mal ein kleines Problem,
wie sieht es aus, wenn ein Schuldner 3000€ Guthaben und 10000€ Dispo auf seinem Konto hat... ein Pfändung von sagen wir 12000€ eingereicht wird...
was wird gemacht?
werden nur die 3000€ überwiesen, die auf dem Konto sind oder die ganzen 12000€, weil er ja einen dispo hat! hab mehrer lösungen dazu und weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mich morgen verhalten soll, wenn so eine frage kommt!
oder gibt es da irgendwelche regelungen, wo man besonders aufpassen muss???
schnelle antwort wäre super!!!
danke und viel glück allen morgen!!! ;-) |
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Verfasst am: 28.09.2004 19:47 |
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also ich denk das nur das guthaben überwiesen wird.
nicht der dispo.... |
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Verfasst am: 28.09.2004 19:49 |
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hase-maus hat recht!
Auf keinen Fall den kd ins dispo gehen lasse!!!
vor allem auch wenn der kd schon von anfang an im soll wäre, zuerst wir sprich das KI und dann die Gläubiger..
also immer unsere Forderung zuerst...
hoffe konnte dir damit helfen...
viel Glück Morgen |
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Verfasst am: 28.09.2004 19:54 |
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Danke schön.....
Habt mir geholfen!!! ;-) |
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Verfasst am: 28.09.2004 20:45 |
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Stimmt leider nicht. Siehe Zp Herbst 2001 Frage 3 und Grundmann-Buch Zwischenprüfung. Die Antwort ist, alles bis der Dispo ausgereizt ist wird überwiesen, auich wenn es Teilbeträge sind. Hätte ich auch net gedacht und bei selber machen auch das erste Mal falsch. Aber es ist nun mal so, der Dispo wird mit überwiesen. |
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Verfasst am: 28.09.2004 21:24 |
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Hallo,
habe auch gelesen, dass lt. einem BGH Urteil bis zur Ausschöpfung des Dispos überwiesen wird... Aber widerspricht das nicht dem AGB-Pfandrecht?
Das besagt doch, dass das KI erst überweist, wenn es selbst keine Forderungen mehr hat. |
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Verfasst am: 28.09.2004 21:28 |
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Ich denke auch, dass das AGB-Pfandrecht hier zieht.
Werde mich da mal eben schlau machen... |
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Verfasst am: 28.09.2004 21:28 |
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s. auch andere Beiträge in anderen Foren.
Der Dispo bedeutet in diesem Augenblick ein Rechtsanspruch des Kunden ggü. dem KI, deshalb muß das KI überweisen.
Grundsätzlich haben wir, um uns vor solchen Dingen zu schützen, die Möglichkeit, den DK sofort wg. Verschlechterung der wirtschaftl. Verhältnisse fristlos zu kündigen. So brauchen wir nicht bezahlen (vgl. AGB-Pfandrecht).
Das BGH-Urteil kann man so geschickt umgehen, richtig ist aber die Lösung, in der das KI die ganze Summe überweist!
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 28.09.2004 21:40 |
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Konnte leider kein enstprechendes Urteil finden.
Rein logisch gesehen würde ich dennoch sagen, dass nur das Guthaben überwiesen wird. Wenn ich mich recht erinnere waren in der zp beide Möglichkeiten richtig.
Kann aus der Praxis jedenfalls mitteilen, dass Dispos bei Eingang von Pfändungen meist gekündigt werden und sich das Problem somit nicht ergibt.
Wenn jemand das Aktenzeichen des Urteils hat sehe ich es mir noch an... |
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Verfasst am: 28.09.2004 21:44 |
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Mit der Kdg. der Kreditlinie halten wir es genauso.
Bzgl. AZ des Urteils
HERMANN unser Meister ist gefragt.... :-) |
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Verfasst am: 28.09.2004 21:50 |
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Sorry, aber ich peile es echt nicht Cupra!
Wenn ich die Pfändung zahle, laut dem Beispiel steht mein Kunde im Soll....
daraus ergibt sich das der Kunde mir gegenüber Geld schuldet...
Das ich eine Forderung offen habe,
und was ich auch immer bis jetzt von den Beiträgen hier mitbekommen habe, das wir immer zuerst unsere Forderung
begelichen und dann sind die anderen Gläubiger dran...
Wenn der Kd schon ne Pfändung in der Höhe hat,
wie kriege ich dann meine Forderung wieder auf 0€ wenn ich das aus‘m Dispo zahle..? |
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Verfasst am: 29.09.2004 12:41 |
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Ergo löschst Du erst den Dispo und überweist dann den Pfändungsbetrag. |
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Verfasst am: 29.09.2004 12:53 |
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aber nur die 3.000 euro guthaben oder? der pfändungsbetrag sind ja die 12.000. |
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