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Forenübersicht >> Kontoführung

BANKAUSKUNFT???????????
 
broker9
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2002 10:15
Habt da mal so ne Frage.
Und zwar darf ich einem Aufsichtsratmitglied unserer Bank, über die finanzielle Lage des Kunden ......... berichten???
Unbehaun
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2002 11:21
Ich würde mal sagen, dass es drauf ankommt.

Im Aufsichtsrat sitzen ja auch Vertreter der Anteilseigner (Aktionäre usw.) und diese Vertreter sind ja meist nicht angestellt bei Deinem Ausbildungsunternehmen und dass würde einem Durchbrechen des Bankgeheimnisses gleichkommen. Sollte das Mitglied des Aufsichtsrats allerdings auch Arbeitnehmer im betrieb sein und er könnte und dürfte Daten einsehen, darf man ihm auch die Daten rausgeben. Da er allerdings keine auskunft von dir bräuchte, wenn er selbst zugriff auf diese daten hätte, denke ich, dass man die Auskunft verweigern sollte und möglicherweise an den Chef der Abteilung verweisen.

MfG,

Thomas Unbehaun
----------------------------------------------
E-Mail: thomas.unbehaun@db.com

broker9
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2002 11:34
In der aufgabe steht leider nur aufsichtsratmitglied!!! Es ist nicht angegeben, ob es ein Angestellter ist oder nicht.
Unbehaun
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2002 11:38
Hmm...sorry, weiss ich auch keinen Rat. Hatte soetwas in der art noch nicht.
Schonmal im betrieb nachgefragt wie so etwas behandelt wird?

MfG,

Thomas Unbehaun
----------------------------------------------
E-Mail: thomas.unbehaun@db.com

HanSolo
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2002 18:13
Tach Jung.
Frag doch die Person, die bei euch den Datenschutz
zuständig ist. Der kann dir da bestimmt helfen.

Hoffe ich konnte helfen.

Bis dann, Han
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.09.2002 18:31
Der Aufsichtsrat ist Überwachungsorgan und hat damit ein Prüfrecht (Einsicht in die Bücher der Gesellschaft und Prüfung). Natürlich muss er Stillschweigen über die bei dieser Tätigkeit erworbenen Informationen wahren.

In der Praxis ist es durchaus üblich die Aufsichtsgremien (z. B. Aufsichtsrat) bei größeren Kreditengagements einzuschalten. Außerdem könnte er z. B. Auskunft über Kredite verlangen, die gefährdet sind.

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com

Stelten
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2002 21:00
Da der Aufsichtsrat schließlich das Überwachende Organ ist, darf er auch Daten einsehen.

Wenn der Kunden nun ein geschäftskunde ist, dürftest du rein rechtlich ohnehin so oder so Auskunft geben, wenn das UN dies nicht eindeutig untersagt hat. (wenn ich das richtig in Erinnerung habe)

Lieber Gruss
Stefan.
 

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