2 Prüfungsfragen HILFE |
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Verfasst am: 22.11.2004 16:54 |
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Hallo Ihr,
könnt Ihr mir weiterhelfen? Welche Antworten sind richtig?
Danke!
Inwiefern besteht Verwandtschaft zwischen Spareinlagen und Kündigungsgeldern? (2 Antworten)
a) Über beide wird eine Urkunde ausgestellt.
b) Beide müssen in der Regel erst nach Kündigung zurückgezahlt werden
c) Für beide gilt eine Kündigungssperrfrist.
d) Beide dienen der zinsbringenden Geldanlage durch Anleger.
e) Beide sind typische Geldanlagen des kleinen Mannes.
Welche Regelungen könnte/würde ein KI in seine Sonderbedingungen für Spareinlagen aufnehmen bzw. aufnehmen können? (2 Antworten)
a) Spareinlagen dürften frühestens fünf Monate nach ihrer Begründung gekündigt werden.
b) Spareinlagen können uneingeschränkt von Personenhandelsgesellschaften begründet werden.
c) Geldbeträge, die aufgrund von Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden, gelten nicht als Spareinlagen.
d) Spareinlagen werden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten begründet. Bei einer vereinbarten längeren Kündigungsfrist gilt eine Kündigungssperrfrist von sechs Monaten |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:04 |
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ALso ich hätte jetzt gesagt bei deiner ersten Frage wäre a und d richtig und bei der zweiten c und d! |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:07 |
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Hallo,
ich hätte eine anmerkung zur ersten Frage:
Über Kündigungsgelder stellen wir doch keine Urkunde aus, oder?
Ich hätte eher b genommen, weil "in der Regel" stimmt doch, oder? |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:09 |
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Hallo du.
schließe mich den Antworten vom 5erBMW an.
Alles andere ergibt keinen Sinn.
Greets MueMa |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:18 |
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So viel ich weiß wird für beides eine Urkunde ausgestellt.
Und wenn du ein Sparbuch mit 3 monatiger Kündigungsfrist hast und auf dem sind nur 500 € dann musst du dass zuvor auch nicht kündigen wenn du das Sparbuch auflöst. Also bin ich der Meinung dass diese Antwort nicht stimmen kann. |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:25 |
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Danke schon einmal. Noch eine Frage: Was ist eine kündigungssperrfrist? Wo steht geschrieben, dass vei einer vereinbarten längeren Kündigungsfrist eine eine Kündigungssperrfrist von sechs Wochen gilt ? |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:28 |
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Eine Kündigungssperrfrist heißt während dieser Zeit kann die Spareinlage nicht gekündigt werden. Du hast z.B. ein Zertifikat Laufzeit 1 Jahr dann hast du eine Kündigunssperrfrist von 9 Monaten und nach Ablauf von diesen neun Monaten kannst du die Spareinlage unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
Wo das genau steht kann ich dir leider auch nicht sagen, ich tipp mal entweder AGB‘s oder RechKredV (weil dort ist doch die Spareinlage als solches auch geregelt) |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:35 |
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zu Aufgabe II
Im Grill steht unter Rech Kred V dass Geldbeträge, die aufrund von Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden als Spareinlagen gelten. Daher kann C nicht angekreut werden. Was ist denn noch richtig? |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:46 |
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Zu b) Personenhandelsgesellschaften dürfen keine Spareinlagen gründen, außer sie dienen kirchlichen, mildtätigen und caritativen Zwecken. Also ist die Antwort auch schon mal falsch.
und a) hätte ich gemeint wär auch nicht richtig weil ich immer dachte man kann immer kündigen (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) und da gibt es keine Mindestlaufzeit. |
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Verfasst am: 22.11.2004 20:06 |
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Frage 1)
Antworten d und e
Frage 2)
Nur d (C kann hier absolut nicht richtig sein, da gerade diese 6-Jährigen, daher befristeten Spareinlagen mit Prämie durch RechKredVO ausgeschlossen sind, sie gelten nämlich doch als Spareinlagen)
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 23.11.2004 01:02 |
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Also ich bin der Meinung C gibt doch sinn.
Da Spareinlagen (sprich Sparverträge) nicht mehr vom Staat gefördert werden.
Falls ich einen Denkfehler hab bitte korrigiert mich.
Greets MueMa
P.S. wenn ich nächste Nacht noch um die Zeit auf bin hat Mittwoch keinen Sinn gg |
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Verfasst am: 23.11.2004 08:48 |
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Also bei der ersten Aufgabe ist e) in jedem Fall falsch - auch größere Firmen legen häufig Termingelder an um das Geld mal eben zu "parken"... |
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