Führung von Nachlasskonten |
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Verfasst am: 01.12.2004 13:08 |
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Hi,
ich müsste mal dringend wissen:
Wenn wir als KI keinen Erbnachweis haben, sind wir dann verpflichtet für die Bestattungskosten des Verstorbenen aufzukommen? Vorrausgesetzt es ist Guthaben vorhanden?
Vielen Dank
PS: Ihr könnt auch mailen an melanie.kranl@commerzbank.com |
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Verfasst am: 01.12.2004 13:11 |
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Gegen Vorlage der Rechnung der Bestattung des Kontoinhabers sind wir soweit ich weiß verpflichtet die Zahlung freizugeben. -------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt. |
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Verfasst am: 01.12.2004 13:12 |
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hey melanie,
wir muessen erstmal nicht, allerdings kann der erbe uns die rechnung des bestattungsinstituts geben. und die duerfen/muessen wir dann begleichen.
war das deine frage? sonst schau in den coba email verteiler, da haste dann meine mail adresse auch *fg* |
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Verfasst am: 01.12.2004 13:50 |
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Hallo,
soweit ich weis, dürfen wir lt. Gerichtsurteilen keine Erstattung von Beerdigungskosten mehr auf Wunsch eines einzelnen Erben vornehem. Es sei denn, ALLE Erben stimmen dieser Erstattung zu!!!
Gruß Melanie |
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Verfasst am: 01.12.2004 13:54 |
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Das Problem an der Sache ist....ES GIBT KEINE ERBEN. |
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Verfasst am: 01.12.2004 14:05 |
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Mom, ich verbesser mich!
Also es sind wohl Erben vorhanden, aber die konnten nicht ausfindig gemacht werden. |
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Verfasst am: 01.12.2004 14:11 - Geaendert am: 01.12.2004 14:13 |
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wer hat denn die beerdigung organisiert? +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Dem Leben entkommt keiner lebendig! |
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Verfasst am: 01.12.2004 14:17 |
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Das war die damalige Betreuerin... |
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Verfasst am: 01.12.2004 14:21 |
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dann würde ich es bezahlen +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Dem Leben entkommt keiner lebendig! |
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Verfasst am: 01.12.2004 14:25 |
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Wir haben das auch schon einfach überwiesen, aber irgend ne dumme interne Abteilung die kein plan von nix hat meckert da jetzt rum. ;-) |
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Verfasst am: 01.12.2004 16:08 |
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Hallo,
soweit die Bestattungskosten angemessen erscheinen, wird gegen Rechnung gezahlt, unabhängig von der Erbengemeinschaft. Selbstverständlich nur bei Guthaben. Das hängt damit zusammen, dass man in Deutschland zeitnah bestattet oder verbrand werden muss und so ein Erbschaftsverfahren kann Jahre oder Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
MfG
Christoffer |
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