ich habe eine Frage.
Wer darf bei der jeweiligen Rechtsform jeweils ein Konto eröffnen?
1. AG
2. KG
3. GmbH
4. OHG
5. Genossenschaft
6. GmbH & Co. KG
7. AG & Co. KG
Zu 99%iger Sicherheit wird es nur einen Geschäftsführer geben. Wenn es jedoch mehr Geschäftsführer gibt, dann sind sie nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt, denn lt. Gesetz wird eine GmbH vom Geschäftsführenden ORGAN vertreten. Wenn es nun mehrer Geschäftsführer gibt, dann sind diese ja gemeinsam das geschäftsführende Organ. Vertraglich kann jedoch mal wieder Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Wenn die GmbH noch nicht ins Handelsregister eingetregen wurde - sprich, wenn die GmbH noch in Gründung ist, dann wird die "GmbH in Gründung" von den Gesellschafern vertreten. Und ein Konto kann in der Gründungsphase demanach auch nur von den Gesellschaftern eingerichtet werden.
Bis die GmbH in Handelsregister eingetragen wurde, haften die Gesellschafter persönlich, solidarisch und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Nach erfolgreicher Eintragung haftet die GmbH mit dem GmbH-Vermögen. die Gesellschafter müssen ggf. noch die vertraglich bestimmten Einlagen zuschießen, sofern diese noch nicht zu 100% geleistet wurden.
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... be happy & peace forever ...