Devisenrechtliche Stellung des Kontoinhabers????????? |
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Verfasst am: 18.03.2005 15:29 |
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Hallo.
Ich lerne gerade für meine Abschlussprüfung und bin im Stoffkatalog über den Punkt:
Devisenrechtliche Stellung des Kontoinhabers
gestolpert.
Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist?
Danke schonmal im voraus! |
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Verfasst am: 18.03.2005 15:34 |
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Hallo,
damit müsste gemeint sein, ob der Kunde Steuerinländer oder Steuerausländer ist. |
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Verfasst am: 18.03.2005 15:38 |
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Prüfung der Legitimation: nach §154 AO; §8 GWG; und AWG Außenwirtschaftsgesetz bzw. AWV Außenwirtschaftsverordnung.
Das KI hat zu prüfen welche devisenrechtliche bzw. steuerliche Stellung des Kontoinhabers vorliegt.
Dies ist erforderlich, da
->Sonderregelungen zB. für Gebietsfremde erlassen werden können, in Sachen Verzinsung, Kontoführung usw.
(kann auch für die Bundesregierung interessant sein, dok. von Gebietsfremden Konten) d.h. besondere Kennzeichung der Konten!
->Steuerausländer vom Zinsanabschlag befreit sind. |
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Verfasst am: 01.10.2007 14:30 |
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wer ist ausgelernt und kann mir bei der vorbereitung auf die prüfung helfen? |
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Verfasst am: 01.10.2007 21:13 |
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yep, wegen der feststellung der devisenrechtlichen stellung sollte man auf eine identitätsfeststellung anhand des reisepasses verzichten und den personalausweis mit wohnsitz nehmen. |
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