Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 78
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

GmbH
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Obstsalat
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:18
Ich hab scho wieder ne Frage und zwar:

Können bei einer GmbH auch zwei Prokuristen den Kontovertrag rechtswirksam unterschreiben, wenn im Handelsregister unter Rechtsverhältnisse angegeben ist, dass die GmbH durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten wird oder müssen dann alle d. h. Geschäftsführer und Prokuristen den Kontovertrag unterschreiben?

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:20
Sie können den Vertrag rechtswirksam abschließen, die GmbH und alle Verfügungsberechtigten müssen dann noch legitimiert werden.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Obstsalat
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:23
das heißt wenn zwei Prokuristen unterschreiben genügt?

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:24
Wenn sie laut Handelsregister alleine vertretungsberechtigt sind, ja.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Obstsalat
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:27
Ok! Vielen Dank du hast mir sehr geholfen!!!
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:29
Hi Chava!

Sorry, wenn ich Dir widerspreche, aber ich denke, dass es reicht wenn ein Prokurist eine Kontoeröffnung unterschreibt, wenn er im Außenverhältnis dazu von den Geschäftsführern ermächtigt worden ist.

Gruß,
Walkthru

korrigiere mich, wenn es falsch sein sollte...

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:31
Habe doch nichts anderes gesagt.

Das Außenverhältnis wird ja unter anderem und besonders durch das Handelsregister geregelt und wenn dort zwei zusammen als vertretungsberechtigt angegeben werden, dann müssen mindestens die zwei unterschreiben. Es kann auch anders geregelt sein, aber im obengenannten Fall wurden ja laut HR zwei gefordert?!

Grüße an WT

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:36
Unter dem Aspekt, dass Prokura ins Handelsregister eingetragen wird (ich vergaß) hast Du natürlich Recht!

Wie sollte es auch anders sein??? ;-)

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 21:41
Nicht verzagen,
Chava fragen!
;o)

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

CeeJay
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 08:46
existiert etwa auch eine Prokura, die nicht ins HR eingetragen wird???
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 09:17
Nö. Nur Handlungsvollmacht.
CeeJay
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 09:19
Will ich wohl auch gemeint haben...!!! ;)
Chani7
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 11:01
Hallo,

da die Eintragung der Prokura keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist, kann auch eine nicht im Handelregister eingetragene Prokura vorliegen und rechtlich voll wirksam sein.

Die Eintragung der Prokura in das HR ist nur deklaratorisch...

Grüße

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 11:07
Die Eintragung ist zwar "nur" deklaratorisch, aber dennoch MUSS die Prokura eingetragen werden.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Kishandra
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 11:20
Früher oder später muss ne Prokura ins HR eingetragen werden ja :)

Wenn die Bank allerdings bescheid weiss und ein Prokurist den Kontoeröffnungsvertrag unterzeichnet ist das auch gültig, da im guten Glauben gehandelt wird.

Die Prokura sollte dann allerdingst schleunigst eingetragen werden n*gg*
CeeJay
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 11:28
es muss doch im aussenverhältnis klar erkennbar sein, dass derjenige welche Prokurist ist, oder?
d.h. es muss ihm unmissverständlich mitgeteilt werden, dass er Prokurist ist, indem man ihn z.B. ermächtigt mit ppa zu zeichnen...
aber eintragung ins HR is wohl besser ;)
Kishandra
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 11:33
Ja, ich sag ja auch nur das es theoretisch möglich ist :) Wenn eine GmbH gegründet wird und die HR eintragung z.B. noch läuft etc....aber wir machen gar nix ohne HR-Auszug. Schriftlich is immer besser :)
masterbanker
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 11:37
ich würd die unterschrift von nem noch nicht eingetragenen prkuristen nicht akzeptieren!
wer weiß ob´s nich doch noch ne änderung gibt und vieleicht jemand anderes dann prkura bekommt! ist zwar etwas an den haaren herbei gezogen, aber im zweifelsfall hätte man den ärger und das muss nicht sein!
CeeJay
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 12:04
ich würd‘s auch nicht akzeptieren, wenn‘s nicht durch das HR belegt ist!

HR rulez! ;)
Kishandra
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.03.2005 12:06
Die liebe Theorie eben :)
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse