Wieder mal ne Frage zu ner ZwiPrü Frage |
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Verfasst am: 11.08.2005 11:28 |
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Also wir schrieben vor kurzem einen internen Test, zur Vorbereitung auf die Zwiprü, heute kamen die Musterlösungen zurück
und nun die Frage:
Im Rahmen einer Stammdatenkontrolle überprüfen Sie bei ihrem Ki die neu eingerichteten Konten. Welche Kontobezeichnung bemängeln Sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften
a) Skatklub Gasthaus "Zur Schwarzamsel"
b) Katholische Kirchengemeinde St. Augustin
c) Stadt Herne - Burgfeldschule
d) Stiftung "kinder in not"
e) Trinkwasserzweckverband Bad Dürrheim
Die Frage dürfte jedem aus den Zwiprüfs bekannt sein. Bin mal auf die Antworten gespannt. |
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Verfasst am: 11.08.2005 11:30 |
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Oh, die Frage kam in meiner Zwischenprüfung vor - hab sie falsche bantworte... Ich glaube richtig war die 5, oder? You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |
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Verfasst am: 11.08.2005 11:33 |
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Ich glaub den Skatclub oder? |
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Verfasst am: 11.08.2005 11:40 |
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laut ihk musterlösung war der skatclub richtig (also zu beanstanden)
laut unserer musterlösung is jedoch die stadt herne die richtige lösung
warum kann ich mir net erklären! |
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Verfasst am: 11.08.2005 11:45 |
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Stadt Herne ist zu beanstanden. es wird in der kontobezeichnung nicht klar ob die stadt oder die schule der kontoinhaber ist.... |
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Verfasst am: 11.08.2005 11:51 |
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aber es is doch so, dass keine erfundene namen in der kontobezeichnung sein dürfen. also min. ein name einer natürlichen person.
und der skatclub is doch kein e.V. also frei erfunden |
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Verfasst am: 11.08.2005 11:56 |
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Glaube, dass es sich bei dem Konto nicht um einen Skatclub sondern um ein Gasthaus handelt... |
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Verfasst am: 11.08.2005 12:09 - Geaendert am: 11.08.2005 12:11 |
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Da der Skatclub offenbar ein nicht eingetragener Verein ist, muss das Konto auf eine Einzelperson lauten, mit einem Zusatz wie z.B. "wg. Skatclub Gasthaus Zur Schwarzamsel" Das Konto auf die Stadt ist glaube ich richtig, da die Stadt als Träger der Schule auch Kontoinhaber ist, so ist das zumindest bei den Schulkonten die ich bearbeite. C===|================>
Für Lady Sylvannas Windrunner!
Nekron, Lvl 60 Untoter Magier, EU-Frostwolf
Lorcan, Lvl 31 Tauren Druide, EU-Frostwolf |
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Verfasst am: 11.08.2005 12:10 |
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Ich denke auch der Skatclub. |
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Verfasst am: 11.08.2005 12:43 |
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Also ich bin auch der Ansicht, dass der Skatclub zu bemängeln ist, denn lt, §154 AO dürfen konnten nur auf existierende natürliche oder juristische Personen eröffnet werden.
Da der Skatclub keinen e.V. Zusatz trägt, bedeutet dies, dass er keine juristische Person ist.
Die Kath. Kirchengemeinde ist eine juristische Person des öffentlichen Recht. (glaub Anstallt)
Stadt Herne-Bergfeldschule ist meines erachtens ok. da Bergfeldschule durch den Bindestrich zum Zusatz wird und das Konto auf die Stadt Herne läuft, was korrekt ist (Juristische Person des öffentlichen Rechts).
Stiftung Kinder in Not ist auch ok jur.Pers.öffentl.Rechts
Trinkwasserzweckverband ist meines wissens nach auch nicht zu bemängeln, da ein Verband seine Existenz durch irgendsoeinen blöden wisch rechtskräftig machen muss-fragt mich aber nicht welcher das genau ist._________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 11.08.2005 13:52 |
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Sehe ich im Prinzip genauso. Zwar kann ein Konto auch auf den Namen eines nicht eingetragenen Vereins eröffnet werden, aber bei einem Skatclub ist kaum zu erwarten, dass die dazu notwendige Satzung beschlossen wurde.
Die Frage nach der Inhaberschaft beim Schulkonto stellt sich nicht, da Schulen mangels eigener Rechtsperson keine Konten eröffnen können, die Bezeichnung ist eine (sinnvolle) Zweckangabe.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 11.08.2005 14:41 |
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Dieselbe Frage hatte ich auch mal gehabt.
Der Skatclub ist die richtige Lösung (also zu beanstanden) |
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Verfasst am: 11.08.2005 14:45 |
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Das stimmt so nicht ganz,
nicht eingetragene Vereine werden wie GbR s behandelt, d.h. der Name des Sktclubs und ALLLE Namen der mitglieder müssen in der Kontobezeichnung vorliegen. Der Einfachheit halber würde, bei einem größeren Verein auch ein Name reichen wenn eine Mitgliederliste vorhanden ist. |
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