Ein Steuerausländer kann jederzeit - nicht nur- ein Sparkonto eröffnen.
Von der ZAST befreite Gläubiger sind Devisenausländer, sofern es sich um Zinsen oder zinsähnliche Beträge handelt. Tafelgeschäft ist ausgenommen.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |