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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoführung für Steuerausländer
 
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.08.2005 17:00
Hallo!

Wir haben gerade diskutiert ob ein Steuerausländer, also jm. der seinen ständigen Wohnsitz oder mehr als 6 Monate im Ausland hat, auch ein Konto in Deutschland führen darf.
Hierbei handelt es sich allerdings um ein Sparkonto.
Unterliegt dieses Konto dann auch Zast und Solil bzw. dem Freistellungsauftrag? (Da derjenige ja Steuerausländer ist).

Wie macht ihr das :)
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.08.2005 17:21
Ein Steuerausländer kann jederzeit - nicht nur- ein Sparkonto eröffnen.
Von der ZAST befreite Gläubiger sind Devisenausländer, sofern es sich um Zinsen oder zinsähnliche Beträge handelt. Tafelgeschäft ist ausgenommen.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.08.2005 17:29
Danke Super09 :)
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.08.2005 17:54
Bei uns muss dann nur im Programm ein Haken gesetzt werden bei Steuerausländer damit die Verschlüsselung und der Rest richtig erfasst wird.!!!
tob77
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.08.2005 08:44
@ JeffMills:

Richtig...!

Ist bei uns genauso!

----***----***----***----***----
The world can´t get enough...

tob77
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.08.2005 08:46
Und im Grenzgebiet sind das nicht gerade wenig Kunden, die ihr Geld jenseits der Grenze anlegen.
So von wegen keine Mitteilung der Steuerbehörden untereinander, sprich: Schwarzgeld!

----***----***----***----***----
The world can´t get enough...

philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2005 12:43
ich hab auch ein konto in deutschland, obwohl ich hier in spanien bin. alles kein problem. ....
SaschaLaschet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.08.2005 14:53
Zum Thema Zast und Soli, seit mitte Juni hat sich die Gesetzeslage allerdings geändert, sodass die dem ausländischen Finanzamt gemeldet werden.
 

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