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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung Minderjähriger
 
Jasmin1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.08.2005 18:38
Hallo Leute,

lerne gerade für die ZP und in dem Buch "Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse" kommt folgende Aufgabe:

Die 16-jährige Auszunildende Petra Gramann möchte bei der Nordbank AG ein Girokonto eröffnen. Wie beraten Sie Frau Gramann richtig?

A "Sie sind noch beschränkt geschäftsfähig und können kein eigenes Girokonto eröffnen."

B "Sie können das Konto eröffnen; der Kontovertrag ist rechtswirksam, wenn Ihre Eltern nicht innerhalb von 2 Wochen den Kontovertrag widerrufen."

C §"Sie können das Konto sofort eröffnen; Sie können das Konto nutzen, wenn Ihre gesetzlichen Vertreter dem Kontovertrag schriftlich zustimmen."

D "Da das Konto im Rahmen ihres Kreditlimits auch überzogen werden kann, benötigen wir zur Kontoeröffnung die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts/Familiengeichts."

E "Sie können das Konto ohne die Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertreter öffnen, wenn Sie das Konto ausschließlich auf Guthabenbasis führen."


Meiner Meinung nach müsste hier doch A richtig sein, weil es sich hier um einen Ausbildungsvertrag und nicht um einen Dienst-/Arbeitsvertrag handelt.

Laut dem Buch ist aber Antwort C richtig, begründet wird dies mit $108 BGB. Aber bezieht der sich nicht eher auf Rechtsgeschäfte wie z.B. Kauf eines Fahrrads oder so?

Wie seht ihr das?

MFG
Jasmin
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.08.2005 19:16
>>> A "Sie sind noch beschränkt geschäftsfähig und können kein eigenes Girokonto eröffnen." <<<

>>> C §"Sie können das Konto sofort eröffnen; Sie können das Konto nutzen, wenn Ihre gesetzlichen Vertreter dem Kontovertrag schriftlich zustimmen." <<<

zu A: Habt ihr bei euch keine Minderjährigen mit Girokonto? Natürlich können Minderjährige ein Girokonto eröffnen - mit Zustimmung der Gesetzlichen Vertreter zugegeber, aber eine Kontoeröffnung ist im Prinzip möglich. Deshalb scheidet A aus.

zu C: So ist‘s richtig. Du verweist ja bereits auf den richtigen Paragraphen und der findet auch bei Konteneröffnung Anwendung.
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2005 21:10 - Geaendert am: 28.08.2005 21:20
"Laut dem Buch ist aber Antwort C richtig, begründet wird dies mit $108 BGB. Aber bezieht der sich nicht eher auf Rechtsgeschäfte wie z.B. Kauf eines Fahrrads oder so?"

Ne, der 108 bezieht sich auf ALLE Verträge, die ein Minderjähriger schließt zu denen er gem. 107 die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter benötigt.

Antwort C ist meiner Meinung nach trotzdem recht dürftig formuliert...IHK halt.

Zur Eröffnung eines Kontos wird jede Bank die Zustimmung zu den AGBs einholen müssen/wollen. Dies kann im vorliegenden Fall schon gar nicht geschehen, da schon die Zustimmung zu den AGBs für den Minderjährigen einen rechtlichen Nachteil bedeutet. Die Bank müsste also zunächst ohne irgendeine Unterschrift des Minderjährigen (weil die ist ja eh wertlos) ein Konto eröffnen mit dem Vermerk, dass die AGBs nicht anerkannt und keine Verfügungen (auch keine Einzahlungen) über/auf das Konto gemacht werden dürfen. Dazu dürfen dem Inhaber keine Belastungen und auch sonst keine Nachteile bei der Schließung des Kontos entstehen.

Dann wäre schon die nächste Frage. Die Eltern müssten dann schließlich der Schließung des Kontos zustimmen, wenn sie nicht der Eröffnung zustimmen.

Also: Vollkommen praxisfern und irrsinnig. IHK!

Warum auch einfach formulieren, wenns auch kompliziert geht. Ein einfaches "der Vertrag ist bis zur Zustimmung schwebend unwirksam" hätte gereicht.
Jasmin1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.08.2005 19:43
Ja find ich ich auch....

Stelle immer wieder fest das ich mit den Fragestellungen wie halt die oben nicht klarkomme.... aber da hilft wohl nur weiter lernen ;)

Naja trotzdem danke...
Kai21
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2005 20:49
so langsam aba sicher krieg ich ein schlechtes Gewissen bin ich der einzige hier der noch nicht mal daran denkt was für die ZP zu machen? is doch noch gut 1 monat Zeit.
Jasmin1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.09.2005 21:13
26 Tage....
davon muss ich noch 14 Tage arbeiten....
2 mal die woche bis 16 uhr, und 2 mal bis 17.30 uhr...´1 mal bis 15 Uhr....
Ab 22.09 Urlaub bis zum 27.09....zum Lernen....

Und krieg jetzt schon nen horror weil ich das Gefühl hab nix mehr zu können ;)

Mädels halt *g*
 

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