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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Falschgeld
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 15:42
Bin gerade ein wenig verunsichert. Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn ein Falschgeldschein vorliegt, wir diesen Schein an die Deutsche Bundesbank weiter leiten. Aber eben bei der Lösung aus der AP 2005 das die Antwort richtig ist,w o der Schein an die Polizei weiter geleitet wird. Ist das wirklich korrekt?

Danke
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 15:45
Erstmal wird der Schein bei der EZB auf Echtheit geprüft
(man kann ja schlecht nur wegen nem Verdacht den Schein gleich zur Polizei schicken). Denke mal die leiten den dann evtl. weiter, bzw. schicken den evtl. zurück.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2005 16:26
Die EZB hat mit der Bearbeitung von Banknoten nichts zu tun, das macht die Bundesbank.

Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleitungsinstitute sind gemäß §36 Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet.

Als falsch eindeutig erkanntes Geld ist dabei nach § 36 II BBkG direkt an die Polizei abzugeben (Spurensicherung), lediglich als falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank, § 36 III BBkG. Diese leitet die Blüten dann bei Bestätigung des Verdachts an die Polizei weiter, ansonsten leistet sie Ersatz.

Gruß
Julien
Koerby
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 16:46 - Geaendert am: 12.09.2005 16:48
Alo bei uns in der HVB ist es auch so das wir das verdächtige Geld an die Buba schicken um es überprüfen zu lassen...

Wir unterstellen dem Kunden also nicht gleich den Umgang mit Falschgeld sondern lassen das zuerst Prüfen...

ABER in den IHK Prüfungen ist immer die Weiterleitung an die Polizei anzukreuzen da dies der "offizielle" Weg ist...
so lernt man es auch in der Schule...

Intern: Buba
IHK: Polizei

Warum: Wir glauben an das gute im Menschen :D

__________________________________________________

Loyal to none - Royal to some "Limbo Messiah"

DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2005 17:54 - Geaendert am: 12.09.2005 17:57
Also das mit der IHK stimmt so nicht, wenn die Frage lautet:

Du hast einen Schein, bist dir aber nicht sicher ob er echt ist. Wie ist die Vorgehensweise.

Dann ist richtig: An die Buba schicken.

Weiterleiten an die Polizei ist dann richtig, wenn du dir sicher bist, dass es sich um Falschgeld handelt.

Wenn du nicht sicher bist schickst du es an die Bundesbank.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2005 18:51
Antwort C ankreuzen:

"Sie empfehlen den Kunden möglichst schnell den Schein bei der Sparkasse in Kleingeld wechseln zu lassen"
 

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