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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung für GmbH & Co. KG *KURZE FRAGE*
 
snight
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.09.2005 13:16 - Geaendert am: 24.09.2005 13:18
Hallo,

wieso brauche ich für eine Kontoeröffnung für eine "GmbH & Co.KG" auch den HR Auszug der GmbH?


Vielen Dank
Kayn85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.09.2005 13:43
Weil der HR-Auszug als Legitimationspapier dient.
snight
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.09.2005 13:47
Gut, soweit war ich auch schon! Aber wieso brauche ich den der GmbH? Ich brauche doch den der KG, oder nicht?!
Kayn85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.09.2005 13:52
Du musst doch beides legitimieren können. Die GmbH und die Co. KG. Das sind doch zwei ganz unterschiedliche Dinge die zusammengefasst wurden. Das ist wie bei einem Ehepaar - eine Gemeinschaft (Ehe), aber zwei Personen die sich ausweisen können müssen.
snight
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.09.2005 14:26
Jetzt hab ichs verstanden. Danke!
Kayn85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.09.2005 14:47
Kein Problem:-) Schönen Tag noch...
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2005 11:28
Die GmbH ist doch praktsich der Komplementär also Vollhafter der KG.

Daher also beides.

Deswegen hat bei dieser Form auch immernoch der Geschäftsführer das sagen.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2005 11:41
Zum Nachlesen zur GmbH & Co. KG:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/MAIHK24/MAIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.rhein-neckar.ihk24.de/MAIHK24/MAIHK24/produktmarken/recht/gesellschaftsrecht/Gesellschaftsformen/PersGesells/GmbHundCoKG.jsp
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2005 11:42
eben! die gmbh ist der komplementär! deshalb muss ich mir ja auch klarheit über die vertretungsregelungen der gmbh verschaffen.
 

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