Frage zur Kontobezeichnung |
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Verfasst am: 26.09.2005 11:01 |
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Normalerweise sind die Aufgaben, wo bemängelt werden soll, welche Kontobezeichnung nicht zulässig ist , recht einfach.
Nun habe ich aber im ZP Training Bankfachklasse eine Aufgabe gefunden, wo eine
GmbH in Gründung als NICHT zulässig dargestellt wurde.
Anderseits kam es in einer ZP vor, dass der
Skatclub Schwarzamsel
und
GmbH irgendwas in Gründung vorkam.
Nur eins war Falsch.
Das es der Skatclub war, ist ja klar, aber nach Grundmann ( ZP Bankfachklasse)
müsste ja die GmbH in Gründung auch falsch sein.
Kennt sich jemand hier aus?
Vielleicht der Herrmann? :-) |
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Verfasst am: 26.09.2005 11:06 |
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GmbH in Gründung ist meine ich falsch, weil die GmbH zu diesem Zeitpunkt wie ne OHG behandelt wird.
aber genau weiss ich es leider auch nicht. |
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Verfasst am: 26.09.2005 11:11 |
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Ja normal wäre beides zu bemängeln.
Aber in dieser ZP war halt nur der Skatclub zu bemängeln.
Aber ich bin zuversichtlich, dass sich jemand melden wird, der das drauf hat :-) |
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Verfasst am: 26.09.2005 11:12 |
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In der Praxis wird dies meist so gehandhabt:
- vor Gründung einer GmbH, d.h. bevor durch die Gesellschafter ein notarieller Gründungsvertrag abgeschlossen wird, handelt es sich rechtlich um eine BGB-Gesellschaft; mit einer derartigen "Vorgründungsgesellschaft" werden meist keine Geschäfte abgeschlossen, da dies organisatorisch zu aufwendig wäre.
- nach Beurkundung der Gesellschaft beim Notar: GmbH in Gründung = auch "Vor-GmbH": Eröffnung i.d.R. möglich auf den Namen der Firma gem. Gesellschaftsvertrag mit Zusatz "i. G." (in Gründung); ferner meist Einholung entsprechende Haftungserklärungen der Gründungsgesellschafter.
Vertretungsberechtigungen analog Gesellschaftsvertrag (und entsprechende persönliche Legitimation).
=> Nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister (Abt. B) wird der Zusatz i.G. gelöscht und die Rechtsform auf GmbH geändert (Vorlage aktueller HR-Auszug usw.) |
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Verfasst am: 26.09.2005 11:28 |
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Hey Danke.
Also ist eine GmbH in Gründung grundsätzlich zulässig und herr Grundmann wollte nur ein weiteres mal die Aufmerksamkeit der Azubis testen. |
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Verfasst am: 26.09.2005 11:41 |
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ich kenne es aus der praxis so, dass die GmbH nicht die rechtsnachfolgerin der GmbH i.Gr. ist, aber trotzdem werden bei uns konten unter GmbH i.Gr. eröffnet und dann bei eintragung ins HR halt umgestellt... wenn wir vorher schon verträge beiziehen, müssen diese mit eintragung ins HR erneuert werden... |
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Verfasst am: 26.09.2005 11:51 |
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eine GmbH in Gründung ist nur zulässig wenn jemand persönlich dafür haftet.
Also müßte die GmbH in Gründung folgendermaßen lauten um gesetzlich zulässig zu sein:
Max Mustermann GmbH in Gründung |
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