Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 65
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

2 ggf. banale Fragen bezüglich Kontoführung
 
Hexenkoenig666
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.10.2005 21:27
Guten Abend lieben Gemeinschaft,

ich hätte mal 2 Fragen an euch:

1.) Seit wann kann bei der Kontoeröffnung einer Kapitalgesellschaft auf eine Legitimationsprüfung des Antragstellers bzw. der Verfügungsberechtigten verzichtet werden? Hab eben für die AP geübt und lt. Lösung reicht der Registerauszug aus. Die verweisen dort auf einen Durchführungserlass der BaFin bezüglich der AO. Dort steht aber was gegenteiliges drin.

2.) Werden Geschäftskonten im Rahmen der Erbschaftssteuermeldung gemeldet, wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind? Mich interessiert insbesondere die Regelungen für BGB-Gesellschaft, OHG, PG, e.K. und Kapitalgesellschaften.

Vielen Dank
bugfire
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.10.2005 08:31
zu 2) die gesellschaftskonten werden nicht gemeldet, da diese mit der privatperson nichts zu tun haben.
diese meldungen beziehen sich nur auf privatpersonen...

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.10.2005 13:37
zu 1) Neben der Legitimation der Gesellschaft ist die
Legitimation der Gesellschafter zwingend. Es sei denn,
diese sind persönlich bekannt und bereits früher
identifiziert.
Alles andere kann eigentlich nur Blödsinn sein.

zu 2) Schließe mich meinem Vorredner an, die Meldung
gem § 33 ErbStG über die Verwahrung fremden
Vermögens an die Erbschaftssteuerstelle erfolgt
nur bei natürlichen Personen.


Schönen Gruß
DrFaustus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.10.2005 16:02 - Geaendert am: 05.10.2005 16:03
Ich glaub das ist so:
lt. AO muss nicht legitimiert werden, da die VB´s schon im HR erfasst sind.
Da aber die Bank keine Verfügungen Unberechtigter zulassen darf und will, wird sie trotzdem die Legitimation prüfen.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse