Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 67
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

AGB Pfandrecht bei Schranfächern??
 
hinnerk
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2005 11:05
Moin, Moin,

darf ein KI eigentlich im Rahmen des AGB Pfandrechts auch auf den Inhalt v. Schrankfächern zugreifen? Ich würde vermuten eher nicht, weil der Inhalt des Schrankfachs ja nicht im Zugriffsbereich des KI liegt, sondern das Schrankfach gewaltsam geöffnet werden müsste.

Aber ganz sicher bin ich mir nicht...
Hat jemand genaue Info´s ???
cd_bank
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2005 11:07
ich würde sagen nein, da die bank ja garnicht weis was sich im schrnakfach befindet,....kann ja sein das es total wertloser müll ist....

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

Violet85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2005 11:25
Ich weiß nicht ob das jetzt direkt passt, aber ich habe es neulich erlebt dass ein Schließfach gesperrt wurde, weil ein Kunde eine Pfändung bekommen hat.
cd_bank
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2005 11:30
pfändung <~~~~~~> agb-pfandrecht, you know the difference?

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

vw
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2005 11:39
Wir brauchen nicht das Buch in der Hand zu halten um im Rahmen des AGB Pfandrechtes darauf zu zugreifen.

Im zweifel gibt uns der Kunde das Buch doch so oder so nicht freiwillig. Also müssen wir es uns so holen....
cd_bank
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2005 11:42
das buch?

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

Stage
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.10.2005 11:44
falsches Thema!!@ vw
Andyci
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.11.2005 20:03
wie ist jetzt die Lösung?!

glaube gelesen zu haben, dass das Pfandrecht gilt, jedoch muss Schließfachinhaber sowie die Bank bei der Eröffnung vertreten sein - also nur gemeinsame Öffnung ist möglich.

ist das was dran oder ist das Stuss?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.11.2005 22:24
Jeder Vermieter hat ein Vermieterpfandrecht und somit auch die Bank, die ein Schließfach vermietet.
Ist der Kunde mit den Zahlungen der Miete in Rückstand, dann greift das Vermieterpfandrecht. Solange der Mieter die Miete bezahlt, hat die Bank kein Pfandrecht.
barauszahler
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.11.2005 23:13
und wenn ein verwahrstück vorliegt?

greift dann auch das AGB-Pfandrecht?
Snoopy1986
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2005 09:25
Das AGB-Pfandrecht greift sowohl bei Verwahrstücken als auch bei Schließfächern nicht. Das AGB-Pfandrecht ist ein vertragliches Pfandrecht. Bei Schließfächern besitzt das KI ein gesetzliches Pfandrecht, also zwei unterschiedliche Dinge
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse