Vollmachtenerteilung |
|
|
Verfasst am: 01.11.2005 15:55 |
|
|
Hab mal ne ganz wahrscheinlich ganz simple Frage bzw. Aufgabe:
Erläutern Sie die beiden Möglichkeiten der Erteilung einer Vollmacht, ausgehend davon, wem gegenüber die Vollmacht jeweils erklärt wird.
Ich krieg die Antwort nicht vernünftig formuliert :-)
Danke |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2005 18:36 |
|
|
Was meinst du?
- Vollmacht über den Tod hinaus oder Vollmacht für den Todesfall?
- Vollmacht mit Einzel- oder Gemeinschaftsverfügung.
- Oder: Artvollmacht / Gattungsvollmacht / Einzelvollmacht / Sondervollmacht?
Schönen Gruß
P.S.: Vollmachtserteilung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2005 22:53 |
|
|
Die Vollmacht wird gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, oder gegenüber der Bank (gegen den die Vollmacht wirken soll).. |
|
|
|
Verfasst am: 02.11.2005 07:46 |
|
|
Das war leider schon die ganze Aufgabe- hab ich so nur übernommen.
Ich vermute allerdings, dass hier auf 167 BGB Innen- und Außenvollmacht angespielt wird.
Aber ich glaub, da bin ich noch nicht so ganz hintergestiegen... |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 03.11.2005 11:39 |
|
|
@ all
danke schön - Frage geklärt |
|
|
|