Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 52
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Vertretungsberechtigung
 
ITC
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.11.2005 09:12 - Geaendert am: 02.11.2005 09:18
Sind Vertretungsberechtigung und Verfügungsberechtigung dass gleiche?
Wir müssen darüber einen Lerauftrag vorbereiten!

Könnt ihr mir etws über Spezia-, Gattunngs- und Generalvollmachten sagen?
Was ist eine Innenvollmacht und eine Außenvollmacht?
Wo sind die rechtlichen Grundlagen davon zu finden?

Danke!

________________________
ITC
Flessi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.11.2005 11:04
Vertretungsberechtigung und Verfügungsberechtigung sind nicht das gleiche. Vertr.berechtigt ist z.B. ein Geschäftsführer für seine GmbH. Er vertritt die Firma in sämtlichen Angelegenheiten.(Kontoeröffnung z.B.)
Verfügungsberechtigt kann z.B eine Person Deiner Wahl auf Deinem Konto sein. Du bist Kontoinhaber und erlaubst ihm Verfügungen auf Deinem Konto vorzunehmen.
(Ein klassisches Beispiel dafür ist auch die Verfügung zu Gunsten Dritter auf Sparbücher)

Kurz zu den Vollmachten: Spezialvollmacht ist die Vollmacht um ein einzelnes bestimmtes Geschäft auszuführen.
Gattungsvollmacht ermächtigt zu Geschäften einer bestimmten Art. Diese jedoch immer wieder.
Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zu allen Geschäften die ein Unternehmen mit sich bringt.

Hoffe ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen...
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse