Vertretungsberechtigung |
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Verfasst am: 02.11.2005 09:12 - Geaendert am: 02.11.2005 09:18 |
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Sind Vertretungsberechtigung und Verfügungsberechtigung dass gleiche?
Wir müssen darüber einen Lerauftrag vorbereiten!
Könnt ihr mir etws über Spezia-, Gattunngs- und Generalvollmachten sagen?
Was ist eine Innenvollmacht und eine Außenvollmacht?
Wo sind die rechtlichen Grundlagen davon zu finden?
Danke!
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ITC |
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Verfasst am: 02.11.2005 11:04 |
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Vertretungsberechtigung und Verfügungsberechtigung sind nicht das gleiche. Vertr.berechtigt ist z.B. ein Geschäftsführer für seine GmbH. Er vertritt die Firma in sämtlichen Angelegenheiten.(Kontoeröffnung z.B.)
Verfügungsberechtigt kann z.B eine Person Deiner Wahl auf Deinem Konto sein. Du bist Kontoinhaber und erlaubst ihm Verfügungen auf Deinem Konto vorzunehmen.
(Ein klassisches Beispiel dafür ist auch die Verfügung zu Gunsten Dritter auf Sparbücher)
Kurz zu den Vollmachten: Spezialvollmacht ist die Vollmacht um ein einzelnes bestimmtes Geschäft auszuführen.
Gattungsvollmacht ermächtigt zu Geschäften einer bestimmten Art. Diese jedoch immer wieder.
Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zu allen Geschäften die ein Unternehmen mit sich bringt.
Hoffe ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen... |
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