Verfügungsberechtigung=Kontovollmacht?? |
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Verfasst am: 04.11.2005 15:36 |
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Hab noch ne Frage zu einem Erbfall.
In einem Buch steht: "Kontovollmachten, die der Kontoinhaber zu seinen Lebzeiten erteilt hat, erlöschen nicht mit seinem Tode. Sie bleiben als Vollmachten über den Tod hinaus bis zum Widerruf durch die Erben in Kraft."
Wenn Herr M. jetzt jemand ne Verfügungsberechtigung erteilt und der Herr M. stirbt, ist das dann das gleiche wie mit der Vollmacht. Ist ne Einzel-Verfügungsberchtigung ne Vollmacht?
peil des irgendwie nicht so |
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Verfasst am: 04.11.2005 18:29 |
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Eine Verfügungsberechtigung sollte eigentlich auch eine Vollmacht sein und daher mit dem Tode des Herrn M. nicht erlischen! |
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Verfasst am: 04.11.2005 18:55 |
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I.d.R. bestehen diese Vollmachten / Verfügungsberechtigungen über den Tod hinaus, so lange, bis einer der Erben diese ggü. dem KI widerruft.
Es gibt allerdigns (in seltenen Ausnahmefällen) auch Vollmacht bís zum bzw. für den Todesfall.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 07.11.2005 13:23 |
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es gibt Konto-/Depotvollmachten
-bis zum Tod (eher schlecht geeignet, weil bei jeder Vefügung geprüft werden müsste, ob der Kontoinhaber noch lebt)
-für den Todesfall (gilt wie der Name schon sagt nur für den Todesfall und man braucht immer einen Nachweis)
-über den Tod hinaus (übliche Vollmacht, die aber die Erben gemeinschaftlich widerrufen können) |
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