i.A. = Handlungsvollmacht?! |
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Verfasst am: 08.11.2005 12:51 |
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wenn ich in der bank als mitarbeiter meine unterschrift unter ein schreiben setze,schreibe i doch vor meine unterschrift immer "i.A.". habe ich als mitarbeiter folglich eine Handlungsvollmacht???? |
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Verfasst am: 08.11.2005 13:24 |
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HGB § 57
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Der Handlungsbevollmächtigte hat sich bei der Zeichnung jedes eine Prokura andeutenden Zusatzes zu enthalten; er hat mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz zu zeichnen.
-> i.A. oder i.V.
Aber nur, wenn er HV erteilt bekommen hat. Es wäre ja merkwürdig, wenn andersherum ein Schuh würde, oder?
Ich zeichne mit i.A. und bin Handlungsbevollmächtigter??? |
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