Bankauskunft |
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 18:12 |
|
|
Wie ist vorzugehen wenn eine fremde Bank von unserem Kreditinstitut eine Bankauskunft über eine KG möchte mit der keine Vereinbarungen über Bankauskünfte geschlossen wurde?
Da eine KG eine quasi-juristische Person ist, zählt sdie dann noch als natürliche Person und eine Bankauskunft darf nur mit Zustimmung der KG erfolgen?
danke schon mal |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 18:40 |
|
|
Die Bank ist nach AGB befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 19:12 |
|
|
das ist mir klar, aber ich bin mir nicht sicher ob eine KG eine juristische oder natürliche Person ist |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 19:28 |
|
|
weder noch, hast doch selber geschrieben: quasi-jurisitsche Person.
Eine Person, die nicht juristisch ist, wird dadurch nicht automatisch zu einer natürlichen Person.
Wie ist es denn eigentlich bei einer Bankauskunft über eine BGB-Gesellschaft?? Ist doch weder juristisch noch eingetragen... |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 19:39 - Geaendert am: 09.11.2005 20:07 |
|
|
Nochmal:
Die Bank ist nach AGB befugt, über im Handelsregister eingetragene Kaufleute - dazu gehört die KG - Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 19:59 |
|
|
also braucht die Bank bei allen anderen eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden?
Habe ich das richtig verstanden? |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 20:10 |
|
|
Ja |
|
|
|
Verfasst am: 09.11.2005 20:15 |
|
|
Dankeschön |
|
|
|