Prokura |
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Verfasst am: 12.11.2005 08:30 |
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verwirrt in Sachen Prokura!!
Ich dachte immer, wenn jemandem Gesamtprokura erteilt wird, darf er zusammen mit dem anderen Prokura vertreten und die gewöhnlichen, also normalen, wie auch die außergewöhnlichen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Jetzt steht aber unter Gesamtprokura nur einer drin. Und die Frage war nach seiner Vetretung. Heißt es "Gemeinsam" und die Frage was er darF "alles... gewöhnliche als auch außergewöhnliche" und wie hängt das jetzt zusammen, ich mein,e igenltich darf er ja nur gemeinsam, aber es ist kein weiterer mehr da und dann darf er doch wieder allein ?! He? *Verwirrung*
Vielleicht weiß mir ja einer zu helfen :o)
Schönes WE |
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Verfasst am: 12.11.2005 11:08 |
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Gesamtprokura bedeutet, der Prokurist kann nur mit einer anderen vertretungsberechtigten (!) Person diese Vollmacht ausüben, d.h. es müssen nicht zwei Prokuristen sein. |
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Verfasst am: 12.11.2005 13:49 |
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Ja, das versteh ich schon, das ist nicht das Problem.
Ich mein nur, wenn gefragt wird, wer und wie vertretungsberechtigt ist, schreiben sie, dass er nur gemeinsam mit nem anderen darf, das ist mir klar, aber ich versteh dann nicht, warum sie die frage "was darf er" mit --> alles... gewöhnlich, außergewöhnlich
aber doch eigentlich nur mit nem anderen, oder etwa nicht?
ich versteh die antworten nicht, bei der zweiten müsste doch eigentlich ein zusatz dabei sein, nru gemeinsam. oder hau ich das wirklcih so schrecklich durcheinander?
(ich würde ja verstehen, wenn sie fragen, was darf der prokurist... :o) aber das steht da ja nicht :O))
Viele Grüße |
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