Legitimation bei KtoEröffnung |
|
|
Verfasst am: 17.11.2005 14:00 |
|
|
Wenn eine GmbH ein Kto eröffnen wil, reicht als Leg nur der HR auszug???
Was ist mit den Personalausweisen? |
|
|
|
Verfasst am: 17.11.2005 14:06 |
|
|
Die Verfügungsberechtigten müssen sich ja mit dem Perso legitimieren.
Und du musst ja auch wissen, der den Kontoeröffungsantrag unterschreibet...
Anhand des Handeslregisterauszuges siehst du ja nur, wer unterschreiben darf, aber stht der auch echt vor Dir?
Skammy |
|
|
|
Verfasst am: 17.11.2005 14:12 |
|
|
okay, danke. HAtte da mal so ne AUfgabe; die hat mich da wohl verwirrt :-) |
|
|
|