AP Sommer 2004, BWL |
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Verfasst am: 18.11.2005 10:14 |
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Herr Hartmann, Geschäftsführer der Heimtex GmbH, möchte, dass seine Angestellte Frau Klausen regelmäßig Bareinzahlungen auf das Konto der Heimtx GMbH einzahlen kann. (5000-7000 EUR)
Beschreiben Sie Herrn Hartmann, wie bei Frau Klausen die erleichterte Identifizierung vorgenommen werden könnte und welche 2 Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
(6 Punkte bekommt man für die AUfgabe) |
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Verfasst am: 18.11.2005 10:23 |
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sie muss bei uns als regelmäßige einzahlerin registriert sein und brauchen halt dafür die zustimmung der geschäftsleitung das sie regelmäßig bei uns hohe beträge einzahlt. dann brauchen wir nen gültigen personalausweis von ihr.
jedesmal wenn sie dann nun zu uns kommt, schreiben wir nur auf die einzahlung p.b. und regelmäßige einzahlerin..
(also so in der art würde ich da wohl am mittwoch dann antworten..)*g* |
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Verfasst am: 18.11.2005 10:46 |
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biste auch mittwoch dran *g*???
WIr brauchen also keine Verfügungsberechtigung oder so anlegen? |
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Verfasst am: 18.11.2005 10:49 |
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ja, ich bin auch am mittwoch fällig...... :-/
gehe da mit sehr gemischten gefühlen dran...
also so viel ich weiß, geben wir da keine verfügungberechtigung ein.. wäre ja doof...
weil die ja nur geld einzahlen soll und nichts abholen darf z.b.! |
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Verfasst am: 18.11.2005 10:54 |
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In solchen Fällen wird keine Verfügungsberechtigung angelegt werden.
Die Angestellte muss bei Ihrer allerersten Einzahlung nach GWG durch einen gültigen Personalausweis legitimiert werden.
Bei weiteren Einzahlungen wird anstatt der Legitimation ein "Persönlich bekannt und bereits legitimiert" Vermerk gesetzt.
Ausserdem muss festgestellt werden, ob die Angestellte wirklich einzahlungen des Geschäftes tätigt.
Hab ich noch eine Sache vergessen? |
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