Todesfall: Wer zahlt die Bestattungskosten? |
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Verfasst am: 20.11.2005 21:36 |
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Hallo,
in der Schule wurde mir beigebracht, dass die Bestattungskosten vom KI überwiesen werden können, auch wenn die Rechnung NICHT der Erbe sondern ein belieber Dritte - z.b. ein guter Freund - vorlegt.
Jetzt las ich in einem Buch, dass der Anspruch auf Zahlung der Bestattungskosten NUR gegen die Erben gestellt werden kann und somit die Bank NICHT befugt ist, ohne Einwilligung der Erben zu zahlen. (lt. einem Gerichtsurteil = neueste Rechtsprechung)
Was wäre im Falle einer IHK Frage richtig?
vorab danke für die Antwort(en) |
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Verfasst am: 20.11.2005 21:53 |
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Richtig Kosten für Beerdigung und Co. sind nur an die Erben zu zahlen.
Dachte auch das es egeal ist an wen, solange er es glaubhaft darlegt.
Der Anspruch Dritten gemäß §1968BGB richtet sich nur gegen die Erben.
Unproblematisch ist natürlich wenn ein bevolmächtigter die Kosten überweist. |
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Verfasst am: 21.11.2005 16:58 |
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Ein Bevollmächtigter darf die Kosten überweisen, denn die Vollmacht besteht weiter und so lange sie nicht von den Erben wiederrufen wurde, kein problem! |
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Verfasst am: 21.11.2005 19:10 |
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Ich denke, hier wären auch die Richtlinien eines jeden Hauses zu betrachten, andernfalls könnte ein Bestattungsunternehmer sich selbst Gelder aus der Erbmasse zukommen lassen. Dies ist nicht im Sinne des Erfinders. Zwar haben wir einen sofortigen Rückzahlungsanspruch vom Auftretenden (auf erstes Anfordern), dieses ist aber bei schlechter / unbekannter Bonität wertlos.
Daher in unserem Hause nur durch Erben, Bevollmächtigte oder durch bekannte Dritte mit entspr. Bonität. (Einzelfallentscheidung des Filialleiters).
Schönen Gruß |
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