Mietkautionskonto |
|
|
Verfasst am: 25.11.2005 12:43 |
|
|
Hallo,
kann mir jemand den wesentlichen Unterschied von einem MIetkautionskonto lautend auf den Vermieter und einmal auf dn Mieter erklären ?
DANKE |
|
|
|
Verfasst am: 25.11.2005 13:07 |
|
|
Vom Prinzip her sind beide fast gleich.
Wenn das Sparbuch auf den Vermieter lautet, dann dürfen die Zinsterträge nicht mit in den FSA des Vermieters mit eingerechnet werden.
Außerdem brauchen wir zur Kontoauflösung nur die Unterschrift des Vermieters.
Lautet das Sparbuch auf den Vermieter kann ein FSA für das Konto gestellt werden. Bei der Auflösung brauchen wir noch die Zustimmung des Vermieters. |
|
|
|
Verfasst am: 25.11.2005 13:37 - Geaendert am: 25.11.2005 13:37 |
|
|
Genau!
Im ersten Fall handelt der Vermieter für fremde Rechnung sprich für Rechnung des Mieters deshalb keine Freistellung möglich.
Im 2. Fall auf den Mieter ist es für eigene Rechnung ---> Freistellung möglich. |
|
|
|