kennt sich jemand mit Prokura aus? |
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Verfasst am: 08.12.2005 12:36 |
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brauche hilfe zur Prokura bitte helft mir |
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Verfasst am: 08.12.2005 12:38 |
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wenn du mit reinschreibst wozu genau du hilfe brauchst komst vielleicht weiter. naja, immerhin steht diesmal was vernünftiges in der überschrift... |
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Verfasst am: 08.12.2005 12:47 |
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das ist ein bisschen kompliziert Hr x hat die Prokura entzogen bekommen, der Geschäftsführer meldet die Löschung ins HR an. durch ein Versehen wird dies jedoch nicht veröffentlicht. Trotzt des Widerrufs schließt hr x Verträge im Namen der Firma ab. Sind diese Verträge rechtswirksam zustande gekommen |
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Verfasst am: 08.12.2005 13:15 |
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die Verträge sind so lang rechtswirksam bis die Löschung bekannt gemacht wurde oder die Geschäftspartner informiert worden sind.
bin mir aber net 100 pro sicher |
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Verfasst am: 08.12.2005 13:39 |
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Bin der Meinung, dass der Kunde der Bank die Löschung der Prokura mitteilen muss, auch wenn es im Bundesanzeiger oder so herausgebracht wurde (hier nichtmal geschehen).
Also sind die Verträge gültig. Ich glaube das nennt man schuldfreies Handeln der Bank. |
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Verfasst am: 08.12.2005 13:58 |
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hat ja nichts mit einer bank zutun |
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Verfasst am: 08.12.2005 14:34 |
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Hallo
Prokura §§48-53 HGB
Erlöschen:
-Widerruf
-Beendigung des Dienstverhältnisses
Das Erlöschen muss ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht werden.
Daraus würde ich schließen, dass die Verträge Gültigkeit habe und die Firma nur den ehemaligen Prokuristen im Innenverhältnis haftbar machen und Schadensersatz fordern kann.
Der Vertragspartner hatte ja such keine Info, dass die Prokura erloschen ist und hat auch nicht die Pflicht sich vorab zu erkundigen, ob die Prokura Beschränkungen hat oder bereits erloschen ist.
Es kann natürlich auch sein, dass das Amtsgericht durch Ihren Fehler Schadensersatzpflichtig wird. Weiß es aber nicht 100%
LG
Sandra |
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Verfasst am: 10.12.2005 13:02 |
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In den AGBs der Banken wird eine Mitteilungspflicht des Kunden der Bank gegenüber festgehalten. Wäre das nicht der Fall, müsste die Bank sich jeweils im Handelsregister einen Überblick verschaffen, ob die Regelungen alle noch aktuell sind... |
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Verfasst am: 11.12.2005 11:27 |
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ich würde sagen die Verträge sind im Innverhältniss nicht rechtswirksam aber im Außenverhältniss gegenüber Dritten rechtswirksam bis zum Bekannt werden der Löschung! |
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