eigentlich simple Frage zum Onlinebanking |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:21 |
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Ich habe eine Frage vorliegen, in der es darum geht, welche der folgenden Geschäfte nicht beim Onlinebanking möglich IST (denke also, man darf nur eins ankreuzen):
1. Kontovollmacht erteilen
2. Umbuchungen vom Sparbuch aufs Girokonto
3.+4. kann ich sicher ausschließen
Ich hätte jetzt gedacht, dass beides nicht möglich ist...??! |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:23 |
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1 ist bei uns nicht möglich!
2 funktioniert, da ich eine Sparkarte besitze und kein Buch mehr!
Aber auch mit Buch müsste dies möglich sein, da das Buch nachgetragen werden kann!
LG |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:27 |
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Hm, aber so lange das Sparbuch als Urkunde gesehen wird, ist das doch nicht möglich, oder?
Ist denn dein Sparbuch fürs Onlinebanking freigeschaltet? Bei uns geht das nur zur Saldenabfrage... Für jede Verfügung ist nach wie vor das Buch vorzulegen... |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:30 |
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Du kannst vom Giro aufs Sparbuch umbuchen, aber nichts vom Sparbuch aufs Giro oder sonst wo hin. Rauf geht, runter nicht. |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:30 |
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Umbuchung von Spar auf Giro ist nicht möglich...
ein Sparbuch dient ausschließlich der Ansammlung von Vermögen, würden Umbuchungen per Onlinebanking erlaubt sein, könnte dieses mehr oder weniger als Zahlungsverkehrskonto genutzt werden...
Hab ich jetzt was gewonnen????
;)--------------------------------------------------
Dumm stellen schafft Freizeit
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Verfasst am: 20.12.2005 14:34 |
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:-) neee, noch ist die Frage ja nicht beantwortet ;-) |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:35 |
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Auch deshalb nicht möglich, weil ein Buch immer nachgetragen werden muß. Verfügungen nur mit Vorlage, da eine Abhebung im Offlinefall sonst ja einen Minussaldo ergeben könnte. |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:35 |
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Es ist möglich von meinem Spar auf mein Giro umzubuchen! Aber die Überweisung von meinem Spar auf das Kto. eines Dritten ist nicht möglich, da Spar kein Zahlungsverkehrskonto ist! Dies ist der kleine Unterschied!
Gibt nichts zu gewinnen!
LG
Sandra |
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Verfasst am: 20.12.2005 14:56 |
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Ich würde auch sagen 1. ist nicht möglich. War grade mal auf unserer HP bei Online-Banking und da gibt es einen Button mit Sparumbuchung! Also ist es möglich vom Sparbuch aufs Giro umzubuchen, wenn das Sparkonto fürs Online-Banking frei geschaltet ist. |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:00 |
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Es gilt ja der Betrag im System und das Buch ist nur eine Urkunde mit der du beweist das du verfügungsberechtigt bist.
Außerdem werden Eingänge z.B. Dauerauftrag auch erst nachgetragen! genau wie die Ausgänge bevor du Geld abheben kannst am Schalter!
Im Onlinebanking siehst du ja auch immer den aktuellen Saldo genau wie im System der Kasse!
LG |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:07 |
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Wenn ich richtig überlege,
wie soll ich denn jemandem online eine Vollmacht erteilen...??? Wir brauchen ja die Unterschrift von Vollmachtgeber und -nehmer, und das in Beisein eines Mitarbeiters...
also geht das wohl nciht...
Obwohl ich immernoch der Meinung bin,
dass auch Umbuchungen von Spar auf Giro nicht möglich sind...(zumindest bei uns im Haus...)
Und gewonnen hab ich wahrscheinlich wieder ncihts, oder???--------------------------------------------------
Dumm stellen schafft Freizeit
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Verfasst am: 20.12.2005 15:08 |
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2. ist nicht möglich!!
Klar kann man jemanden Kontovollmacht erteilen.
Des geht auf jeden Fall bei uns.
2. ist nicht möglich, da man für abhebung oder umbuchungen vom sparkonto das buch braucht. |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:11 |
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@ moak
steht des in der frage, dass man die geschäft online macht? |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:18 |
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Ich bin mir 100%ig sicher, dass 2. möglich ist und 1. unmöglich! Wie willst du denn online ne Vollmacht erteilen, wenn man dafür die Unterschrift des Bevollmächtigten und die des Kontoinhabers braucht?!
Kannst du nich irgendwo die Lösung herkriegen? Ich will Bestätigung ;-) |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:18 |
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2. ist zumindest bei der HypoVereinsbank mit einer sog Sparkarte möglich. Da hab ich ja kein Buch mehr, sondern muss mich, wenn ich am schalter geld abheben will mit einem Sparkontoauszug legitimieren, den ich nur nach eingabe der pin in den KAD bekomme.(legitimation). Diese Legitimierung findet über Onlinebanking, aber eh durch die PIN statt und das Konto wird natürlich auch erst nach legitimierung für Onlinebanking freigeschalten. somit sind alle auflagen erfüllt.
eine vollmacht kann man meiner Mweinung nach nicht erstellen, da wir da die legitimation eines dritten brauchen!-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:20 |
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BEi uns geht die Erteilung einer Vollmacht per Onlinebanking zu 100% nicht! Habe dies bei mir selbst ebend im Onlinebanking überprüft!
Ein Sparübertrag von meinem Sparbuch auf mein Kto. funktioniert, jedoch monatl. nicht mehr als 200 Euro alles darüber muss in der Filiale erfolgen auf Grund der VVZ!
HAbe außerdem kein Buch mehr sondern eine Sparkarte!
Kann damit auch am Geldautomaten abheben!
Karte und Buch sind zur Legitimation von nöten bei einer Auszahlung. Bei einem Sparübertrag ist es die PIN!
LG
Sandra |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:22 |
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also bei uns ist beides nicht möglich.
bei ner Vollmacht benötigen wir ja auf einem formular die unterschriften des kontoinhabers und des bevollmächtigten zur verscannung für die weiteren verfügungen. zudem muss sich der bevollmächtigte ja anhand des personalausweises oder reisepass legitimieren.
Sparkonten können bei uns nicht für das online banking freigeschaltet werden, da man eine umbuchung vom sparbuch aufs girokonto nur machen kann wenn das buch vorliegt. umgekehrt ist es jederzeit möglich. |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:23 |
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@ Sandra:
=)
Ja, genauso ist es bei uns auch! Aber wir haben noch Sparbücher, führen das Lose-Blatt-Sparen grad erst ein. Aber das ging auch schon vorher!!! |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:24 |
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Online Verfügung von Sparkonten ist RECHTlich zulässig, ob es technisch geht ist ja was anderes.
Vollmachterteilung geht nicht wegen a) Unterschrift und b) Legitimation._______________________
Wir mögen die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das Gleiche denken wie wir. |
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Verfasst am: 20.12.2005 15:28 |
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Entschuldige, dass ich dir wiederspechen muss, aber es ist rechtlich zulässig, zumindest, wenn es keine wirklichen bücher mehr gibt, da dann der pin als qualifizierende Legitimation gilt! Natürlich geht das nur beim Übertrag aufs Girokonto, da ein Sparbuch ja nicht als Laufendeskonto geführt werden darf. -----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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