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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Das Ende der Steuerfreiheit bei Lebensversicherungen
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HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.06.2004 23:58
Nachdem ja die Abschaffung der Steuerfreiheit so gut wie durch ist habe ich in der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche eine (für mich) interessante Auflistung der wahrscheinlich neuen Regelungen gefunden.
Vielleicht helfen die euch ja auch.

Nach dem 1.1.2005:

- Einzahlung mind. 5 Jahre (bleibt gleich)
- Der Todesfallschutz beträgt mind. 60 % der Beitragssumme (bleibt ebenfalls gleich)
- Laufzeit mind. 12 Jahre (keine Änderung)
- Auszahlung nach dem 60.Geburtstag (NEU !)

==> Steuerpflichtiger Teil der Auszahlung: 50 %

Bedeutet für mich das es keine Ausbildungsversicherungen mehr für die Kinder bzw. Enkelmodelle geben wird.

Was meint ihr ?

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Legende ohne Ende

--- EISERN UNION !!! ---
.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

http://www.henkris.de
mailto:bankazubi@henkris.de


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.06.2004 08:06
sehe ich auch so...und ich kann nur sagen...kotze ..kotze...kotze!!!
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.06.2004 11:37
Das Privileg der Steuerfreiheit bei KLVs hätte komplett fallen müssen. Von dem faulen Kompromiss, den die CDU/CSU der Regierung aus dem Rücken geleiert hat (siehe oben), halte ich absolut nichts.

Warum wird die KLV gegenüber anderen Sparformen zur Altersvorsorge bevorzugt, obwohl sie intransparent ist, schlechte Renditen bringt und hohe Verwaltungskosten anfallen?

Mit dem Aspekt "Steuern sparen" konnte man bisher viele zum Abschluss einer KLV bewegen, auch wenn sie für den Versicherten nicht die optimalste Form zum Vermögensaufbau gewesen ist. Damit sollte endlich Schluss sein. Wer sein Geld in sicheren Bundeswertpapieren anlegt und zusätzlich eine Risiko-LV macht, hat mehr davon.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.06.2004 20:24
Sorry aber ich hab noch nie was auf LV‘s als Altersvorsorge gegeben.

Es gibt ja manche Berater die sprechen die Kunden jetzt mit dem Aufhänger an das bald die Steuervergünstigungen nicht mehr vorhanden sind.
Aber selbst das reizt mich net eine LV beim Kunden anzubieten.

Es gibt soviele andere Varianten von Altersvorsorge die meiner Meinung nach viel viel besser geeignet sind.
Riester Rente ist zwar für viele ein zweischneidiges Schwert doch ich bin ein großer Fan davon.
Gut eigentlich find ich alles besser als ne LV*G*

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.06.2004 22:24
dito ;-)
Seb2910SPK
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2004 12:44
Wo ist das Problem?
Ich lege die Auszahlung auf 59 Jahre. Dann hab ich das Kapital ein Jahr eher, aber dafür steuerfrei?
Oder seh‘ ich das falsch?
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.06.2004 12:51
Nein, dann werden die Erträge komplett versteuert.
Dico83
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 08:55
Was passiert wenn ich erst nächstes Jahr eine Rentenvers. mit BUZ abschließe, da dürften mir doch keine Nachteile entstehen, es sei denn, ich lass mir den Betrag einmalig auszahlen oder?!
Und die Vers. müsste dann bis zum 60. oder 65. LJ. laufen?!
Benötigt diese Art der Vers. auch ein Verwertungsverbot wegen Hartz IV?!
Christoffer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 10:33
Hallo,

nächstes Jahr wird auf den Ertragsanteil nach Halbeinkünfteverfahren der persönliche Steuersatz erhoben. Also: 100 € im Monat über 40 Jahre = 48.000€ Einzahlung.
z.B. 100.000 € Ablaufleistung dann 100.000 € - 48.000 € = 52.000 € davon die Hälfte also 26.000 € und darauf den persönlichen Steuersatz 30-40% also etwa 10.000 € daraus folgt eine Auszalung in Höhe von 90.000 €.
Ab nächstem Jahr muss gemäss Halbeinkünfteverfahren versteuert werden wenn nach dem 60 Lebensjahr verfügt wird. Vor dem 60 Lebensjahr voll.
Steuerlich begünstigt werden dann nur noch solche Produkte die Zwanghaft zur Rente ab dem 63 Lebensjahr führen also Rentenversicherung die unverkäuflich, nicht übertragbar und nicht beleihbar sind (also auch keine Zinsaussetzungsverfahren mehr). Die steuerliche Begünstigung erfolgt dann durch die Absetzbarkeit von der Steuer, es wird also aus dem Brutto gezahlt. Die nachrangige Besteuerung führt dann aber wieder zu einer Besteuerung der ausgezahlten Beträge.

Eine private Altersvorsorge ist unumgänglich nach neuem oder altem Verfahren weil der Staat die gesetzlichen Rentenansprüchen nach und nach auf unter 38 % drücken muss.

Aber bitte nicht mit der KLV. Die darf seit 1983 legaler Betrug genannt werden und verdient den Namen. Keine Garantie, Schönrechentechniken (staatlich verordnet) und
?vorsätzlich? falsch prognostizierte Ablaufleistungen.
Bundeswertpapiere sind auch der falsche Weg. Viel zu niedrig verzinst, viel zu hohes Risiko! Wenn unser Rentensystem kippt, weil der Staat nichts mehr zuschiesst dann bestimmt nicht, weil er seine Schuldner bedient.

Nebenbemerkung nicht die Rentner sind das Problem sondern WIR! Wenn wir in Rente gehen, gibt es für einen Rentner (also DU und ICH) einen Beitragszahler! (lassen wir Arbeitslosigkeit aussen vor).

MfG
Christoffer
Christoffer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 10:41
@ Disco 83

Wie oben vermerkt, ab nächstem Jahr keine Übertragung, keine Beleihung, plus Versteuerung bei der Auszahlung.
grundsätzlich Altersvorsorge und Risikoabsicherung trennen. Wenn du mal etwas knapp bei Kasse bist macht es Sinn deine Altersvorsoge mal ein paar Monate ruhen zu lassen. Machst du das mit deiner BU ist dein Versicherungsschutz unterbrochen was im schlimmsten Fall zu einer Gesundheitsprüfung führt (wenn du ihn dann wiedergewinnen willst). Auch kann die Versicherung von dir einen Nachschlag fordern, weil sie in der ausgesetzten Zeit keine Reserven aufbauen konnte. Rentenversicherungen sind generell abzulehnen, weil deine Nachkommen im Todesfall nur die eingezahlten Beträge bekommen (Ausnahme Comfortrentenversicherungen mit Todesfallschutz), die Leistung in der Auszahlphase mit deinem Tod enden (schlecht für die Ehefrau), du später nur sehr schwer Entnahmen tätigen kannst um z.B. ein Spezialbett zu kaufen oder Schulden tilgen willst.

MfG
Christoffer
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2004 10:43
Legaler Betrug? So einen Schwachsinn habe ich selten gehört. Die falsch prognostizierten Ablaufleistungen gibt es - wenn ich zu unseriösen Unternehmen gehe.
Der LVM zahlt schon seit Jahren mehr aus, als prognostiziert wurde. Es gibt eine garantierte Verzinsung, Überschußbeteiligung, einen Schlußgewinn. Alles in allem ist die LV eine sichere Geldanlage mit guter und garantierter Rendite, die sehr flexibel eingesetzt werden kann: Sie bietet Todesfallschutz, kann mit einer BUZ gekoppelt werden, kann zur Tilgungsaussetzung und zur Darlehensabsicherung genutzt werden und und und!
Christoffer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 11:05
Also,

nahezu kein Unternehmen hält seine prognostizierten Werte!
Die Garantie erfolgt nicht auf den monatlichen Beitrag sondern auf den Sparbeitrag. Der Sparbeitrag ist monatlicher Beitrag (bekannt) - Risikokosten (unbekannt) - Verwaltungskosten (unbekannt) - Vertriebskosten (unbekannt). Ich bekomme also eine Garantie auf etwas was ich nicht kenne. Wer es nachrechnet kommt bei garantierten Ablaufleistungen auf Renditen zwischen 1% und 1,5 % (Inflation tötet vieles!)
Schlussgewinn bedeutet nichts anderes, dass den Versicherungsgläubiger, sollten sie vorzeitige Entnahmen tätigen, Ihnen Überschussanteile vorenthalten werden. Versicherungsgläubiger deshalb, weil sollte die Versicherung pleite gehe, das Versichertenvermögen mit dem anderer Kreditgeber gleichgestellt ist, also es theoretisch zum Totalverlust kommen kann (vergleiche dazu Sondervermögen). Der Feuerwehrfonds der jetzt gleich zitiert wird, liebevoll auch Protektor genannt, hat nicht genug Kapitalstärke um größere Versicherungsausfälle auszugleichen (siehe Mannheimer Leben).
Kann die Versicherung keine Überschüsse erwirtschaften ist sie laut Versicherungsgesetz dazu verpflichtet keine Garantieverzinsung zu zahlen.
Die Kosten für den Todesfallschutz sind intransparent, weil zwischen dem Versichertenvermögen und den Risikofällen Transfer möglich ist. Bei schlechter Kalkulation fehlt mir das auf der Sparseite. Und was ich von einer BUZ Koppelung halte habe ich oben schon erwähnt. Bsp. 200 € KLV+BUZ monatlich: 50 € BU und 150 € KLV. Arbeitslos geworden. Nach Hartz vier muss ich diese Versicherung auflösen (Freibeträge sehr gering) verliere also nicht nur meine Altersorsorge sondern auch meine BU die ich mit 50 € hätte weiterführen können. Wenn ich dann einen Unfall habe der zur Berufsunfähigkeit führt, habe ich verloren, weil arbeitslos und keine Chance zurückzukehren = Sozialfall (25 % der kfm. Angestellten werden Berufsunfähig). Und mit Verlaub, so schön die LVM Welt auch ist, die Wahrscheinlichkeit, dass eine Versicherung oder Bank sowohl bei der BU für alle Berufsgruppen und der LV (soweit es da noch einen Unterscheidung zwischen Guten und Schlechten gibt) für alle Altersstufen die Beste anbieten kann, ist relativ unwahrscheinlich.

MfG
Christoffer
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2004 11:06
herr lessmann:

soso, das gibt es also nur bei unseriösen Versicherern? Na ich halte die Signal Iduna (damals noch iduna nova oder so) nicht für unseriös. Trotzdem geben die dieses Jahr Bescheid, dass die Ablaufleistungen so nicht eingehalten werden können - und stürzen viele kleine mittelständige PK`s in arge Probleme. Klasse System, oder?
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2004 12:12 - Geaendert am: 07.12.2004 12:13
Die prognostizierte Ablaufleistung ist nicht garantiert und darauf wird (oder sollte) bei Abschluß der Vertrages hingewiesen (werden). Daher muß es Dir von vornherein klar gewesen sein, daß der Wert schwanken kann. Es sei denn, Du hattest einen unseriösen Berater, der Dich nicht darauf hingewiesen hat.
Eine Verwertung in Zusammenhang mit Hatz 4 kann mittlerweile per Zusatzvereinbarung ausgeschlossen werden.
Außerdem müßte jede andere Form der Altersvosorge auch verwertet werden.
Wer meint, seine Altersvorsorge auf Fonds aufbauen zu wollen, bitte! Mein Fall ist es nicht. Zu unsicher.
Dico83
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 12:19
Da hab ich doch nur einen Abzug, wenn ich mir die Leistung der RV als Einmalbetrag auszahlen lasse. Wenn ich sie monatlich auszahlen lasse, brauche ich dann keine Steuer zahlen?!
Christoffer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 12:38
@florianlessmann

Was du meinst ist ein Kündigungsausschluss. Dieser bewirkt, dass der Kunde den Vertrag nicht kündigen kann. Dieser Kündigungsauschluss wird vom Staat aber nur bis zu einem Betrag von 13.000 € pro Versicherungsnehmer akzeptiert (also keine Aufteilung auf mehrere LV sinnvoll).

Fonds sind abhängig von der Qualität der Beratung. 95 % der Fonds binden sich an irgendeinen Index. Dass führt zu Marktüberreaktionen. Allerdings kann ich mit einer guten Aufteilung einiges gut machen. Wenn ich mich auf eine Fondsgesellschaft beschränke, wird es mir wahrscheinlich schwer fallen. Ähnlich wie bei der LV ist es unwahrscheinlich, dass eine Gesellschaft überall Topp ist. (Ich glaube Topp mit zwei pp ist jetzt richtig?)

@Dico83

Alte Gesetzgebung: Auszahlung steuerfrei egal wie du es machst.
Neue Gesetzgebung: Rentenzahlung steuerpflichtig nach pers. Steuersatz. Beiträge sind zusammen mit der gesetzl. Rente, Steuern und Sozialabgaben mindernd. Bei Auszahlung (was zukünftig nicht mehr möglich ist) würde man den Gewinnanteil voll versteuern müssen (Gewinnanteil=Ablaufleistung-Beiträge) und zwar auch mit dem persönlichen Steuersatz. Ich vermute, dass zusätzlich auch die Steuererstattungen zurückbezahlt werden müssen, sonst macht das System keinen Sinn.

Merke: Diese neue Absicherung ("Grundabsicherung" oder Rühruprente; je nachdem ob man Fachschriften oder die Bild liest) dient einzig der Erhöhung der Altersrenten (Altersrente = staatliche Rente + Betriebsrente + "Grundabsicherung") und ist so gestaltet, dass sie nur diesen Zweck erfüllt.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2004 12:57
Eben, und mit diesem Ausschluß sichere ich mir zusätzlich zu dem bereits bestehenden Freibetrag in Hartz 4 noch einmal 13.000 Euro. Nur mal so nebenbei, um das Argument "Was passiert bei Hartz 4" zu entkräften.
Christoffer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 13:14
@florianlessmann

Sorry, dass ich nochmal posten muss. Die 13.000 € sind der maximale Anrechnungsbetrag. Entscheidend ist Lebensalter mal 200 € und eben nur bei einem Kündigungsausschluss, welcher besagt dass ich meine LV NICHT vorzeitig kündigen kann. Für den LV-Vetreter ein tolles Argument!

7.3 Geschütztes Vermögen

Bestimmte Teile des Vermögens können nicht auf das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld angerechnet werden und stehen der entsprechenden Person auch weiter zur Verfügung.

Für Barvermögen wird ein Grundfreibetrag bis zu einem Betrag von 200,-€ je Lebensjahr eingeräumt. Für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner beträgt er mindestens 4.100,-€ und maximal jeweils 13.000,-€.

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bis zum 1. Januar 1948 geboren sind, werden deutlich höhere Vermögensfreibeträge berücksichtigt (520,-€ pro Lebensjahr, maximal 33.800,-€).

Verwendet der Inhaber seine Riester-Anlageformen, also Vermögen, das auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert wird, nicht vorzeitig, wird dieses einschließlich seine Erträge bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht berücksichtigt.

Kann der Inhaber das Vermögen vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten, ist weiteres Vermögen, dass der Altersvorsorge dient, bis zu einer Höhe von 200,-€ je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners anrechnungsfrei (Max. Freibetrag: 13.000,-€).

Des Weiteren steht jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen ein Freibetrag von 750,-€ für notwendige Anschaffungen zu.

Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt, ebenso zum Beispiel ein angemessenes Kraftfahrzeug.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.12.2004 14:17 - Geaendert am: 07.12.2004 14:22
Aus dem von Dir zitierten Gesetzestext geht hervor, daß pro Lebensjahr 200,- Euro, aber maximal 13.000 Euro pro Person geschützt sind. Zusätzlich bei Kündigungsausschluß in der LV nochmal 13.000 Euro. Habe ich meine Altersvorsorge auf andere Sparformen aufgebaut, steht mir der zusätzliche Betrag von 13.000,- Euro nicht zur Verfügung. Soviel dazu. Außerdem, wenn jemand aus Angst vor Arbeitslosigkeit keine LV abschließt, weil er Angst hat, sie später nicht bezahlen zu können, dann darf er auch kein Auto finanzieren, kein Haus bauen, nicht in Urlaub fahren, ...Zum Anderen sehe ich den Kündigungsausschluß nicht als negativ an, denn die LV ist gedacht für die Altersvorsorge, das heißt zum langfristigen Kapitalaufbau. Warum soll da der Kündigungsausschluß negativ sein?
Riesterverträge sind sowieso nicht verwertbar.
hairmahn
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.12.2004 19:35
Also ihr könnt euch ja noch gerne weiter streiten,
was denn die beste Absicherung für das Alter ist,
aber meines Erachtens entscheidet doch nicht
ihr als Berater/Betreuer für den Kunden,
sondern eure Zielvorgaben.

Und wenn da 50 KLV- o. RV-Policen verlangt werden
und eine Sondervergütung bzw. Provision von der Zielerfüllung abhängig gemacht wird, dann werden
auch die unliebsamem Produkte angeboten und an den Mann/die Frau gebracht.

Oder etwa nicht?

Servus

PS: KLV oder Fondssparplan?? Warum nicht verbinden
und eine fondsgebundene LV anbieten??

*****************************

* Die 100 wären uns gewesen*

*****************************

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