@kugelfang
Wenn Euer Vorstand meint, dann legt ihm halt die Kontoeröffnung vor. Vereinbart meinetwegen eine Kontoführung auf Guthabenbasis und wenns später zu einer Kreditgewährung kommen soll, dann lasst den/die Gesellschafter persönlich haften.
Wo ist bitte das Problem??Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |