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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Internationaler Zahlungsverkehr und ich weiß nicht wei
 
tr4der
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.02.2006 13:55 - Geaendert am: 10.02.2006 16:23
Hallo ich hab ein paar Fragen zum Auslandsgeschäft,

1.
Ist der Verkauf von Sorten an Privatkunden mehrwertsteuerfrei?

2.
Was ist das Wesen eines Luftfrachtbriefes?

Stimmt es das der Luftfrachtbrief lediglich ein Beweismittel dafür ist, dass die Ware an den Frachtführer für den Luftransport übergeben wurde?

3.
-Der kalkulierte Warenwert beträgt 3650€ incl. Transportkosten
- Rechnung lautet 4562,50 USD
-Abwicklungsprovision 1,50 Promille
- Courtage 0,25 Promille
-Kurse für einen Euro 1,2362 Geld/ 1,2422 Brief

Unser Kunde (Exporteur) möchte den eingehenden Betrag jetzt in € ausbezahlt haben

Danke für eure Hilfe!!
Kessi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.02.2006 19:16
zu 2.
Der Luftfrachtbrief zählt NICHT zu den kaufmänischen Orderpapieren. Daher repräsentiert er nicht die Ware und stellt auch kein handelbares Dokument dar, wie dies beim Konnossement der Fall ist. Vielmehr weißt der Luftfrachbrief nach, dass die Ware in äußerlich guter Beschaffenheit vom Luftfrachtführer übernommen wurde.
Der Abschluss eines Frachtvertrages wird dokumentiert.
-->Beweispapier
Solange sich die Güter noch in der Gewalt des Frachtführers befinden, ermöglicht das Original ein nachträgliches Verfügungsrechts.

Luftfrachtbrief = Übernahmedokument, d.h. der Luftfrachtführer bestätigt die Ware zum Versand übernommen zu haben und die Ware schnellstmöglich zu transportieren.
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2006 19:43 - Geaendert am: 10.02.2006 19:45
1) ja


3) Ich probiers mal

4562,50 USD / 1,2422 (Brief) = 3.672,92 €

davon 1,5 Promille Abwicklungsprov.
= 3672,92 x 1,5 Promille = 5,51 €

0,25 Courtage
= 3672,92 x 0,25 Promille = 0,92 €

Gutschrift auf dem Kundenkonto:

3672,92
- 5,51
- 0,92
_______
3666,49

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"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.

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tr4der
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.02.2006 18:36
Super danke jetzt haben sich aber noch mal ein paar Fragen ergeben ;-)

ist es also richtig dass der Luftfrachtbiref ein Beweismittel dafür ist, dass die Ware an den Frachtführer für den Lufttransport übergeben wurde und dass zur Empfangnahme der Ware der Luftfrachtbrief nicht vorgelegt werden muss?

2.
Wie kann über das Guthaben von Fremdwährungskonten verfügt werden?
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2006 12:53
Am Liebsten ist es uns natürlich wenn der Kunde das Guthaben auf seinem Fremdwährungskonto nur per Überweisung oder Scheck verfügt, bei unserer Bank besteht aber auch die Möglichkeit, das Guthaben bar zu verfügen, allerdings mit einer kleinen Gebühr.

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"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.

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