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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Minderjähriger Kontoüberziehung Lastschrift
 
vodka_pushkin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.08.2003 17:47
Hallo,
wenn ein Minderjähriger Bekannter sein Konto um 1oo Euro überzieht, ruft ihr dann ihn an, und ihn sagen, das er heute noch sein Konto ausgleichen soll/muss, weil sonst Lastschrift widerrufen wird oder macht ihr ohne telefonische Nachrfrage sofort Lastschrift widerrufen?

Spielt eigentlich, das er ein Bekannter ist, bei der Bank eine entscheidene Rolle?

MfG
W. H.
coolrunningjo
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.08.2003 18:36
Gesetzlich ist es verboten einen Minderjährigen ins Soll kommen zu lassen. Außer mit genehmigung vom Vormundschaftsgericht!

Auf jedenfall spielt es bei manchen Beratern auf jedenfall ne Rolle ob sie denjenigen kennen.
In solchen Fällen ist die Sparkasse sehr kullant!
Damit hab ich selbst schon Erfahrung gemacht. Folge. Sie hätten mich im Soll gelassen.

Du kannst ja den Bekannten daraufhinweisen!

Aber sonst würd ich mich an deiner Stelle da raushalten!

The trend is your friend

schlafwandler
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.08.2003 15:53
Kommt auf den Minderjährigen an! Wenn man den super gut kennt, und man ruft den an, dass er sofort herkommt und sein Konto ausgleicht, und er des dann auch macht, sehe ich keine Probleme darin!

Aber normalerweise schreibt man sofort nen Brief!
pd
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.08.2003 17:20
bei uns haben mindj. sowieso ne überziehungssperre drin...sprich durch überweisungen/lastschriften können sie gar net erst ins soll geraten....angerufen wird net....
(falls keine überz-sperre drin ist----> lastschriftrückgabe)

falls der mindj. durch irgendwelche gebühren ins minus gerät wird nen brief geschrieben

ciao
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2003 19:16
viel Spass beim Geldeintreiben...
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2003 08:42
Bei uns kann ein min.jähriger überhaupt nicht ins minus geraten.
Das Konto muß als reinesGuthabenkonto geführt werden. es werden Sperren eingegeben. Überweisungen und Lastschriften werden nur im Rahmen des Guthabens ausgeführt und da sowieso keine Gebühren anfallen, kann er dadurch auch nicht ins minus geraten.
Sabbel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2003 09:06
Konten von Minderjährigen dürfen nicht ins Minus gehen- dank Sperre. kann aber mal passieren das es 1 Euro ist.
Wir rufen dann gleich den KD. an und sagen das er das Kto. ausgleichen soll.
Macht er das nicht Lastschriftrückgabe...
Ich denke das da alle Banken ähnlich handeln
bibabutzemann
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.08.2003 09:19
@Börsenguru


Also du sagst Gebühren können bei Jugendgirokonten nicht anfallen?
Ich denke schon wenn er am GAA einer anderen Bank verfügt fallen 2,50 Euro Gebühren an , oder?
Wenn es sich darum handelt schreiben wir den KD nicht an.
Sollte der KD jedoch weit überziehen, wird die Lastschrift zurückgegeben.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2003 09:39
Wenn er an einen anderen Automaten geht....selbst schuld...gibt genug Sparkassen in Deutschland, wo es Gebührenfrei ist.
pd
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2003 11:52
genau dazu wollte ich börsenguru auch fragen...

meinste alle jugendliche achten darauf ??
sicher nicht....
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2003 12:07
wir sagen denen das und wenn die dann trotzdem für 10 EUR 3,56 oder so an Gebühren bezahlen wollen, dann tud es mir leid. Bei uns gibt es in jedem Kaff einen automaten der Sparkasse
pd
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2003 12:22
trotzdem ist es möglich
 

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