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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Girokonto für alle?
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.08.2002 18:26
Kann jeder eine Bank oder Sparkasse zwingen, ein Girokonto für ihn zu eröffnen?
Gibt dazu es dazu allgemein verbindliche Abkommen oder Vereinbarungen?
Gecko
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.08.2002 21:03
Privatbanken können Kontoeröffnungen ablehnen, da es keine staatlichen Vorschriften gibt !

Bei Sparkassen bin ich mir nicht sicher, da diese ja staatlich sind...
Diome
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.08.2002 21:21
Die Sparkassen müßen jedem ein Konto geben, solange ernirgendwo anders ein Konto besitz und aus der jeweiligen Stadt kommt.
Um einen Kunden abzulehnen, braucht es einen richtigen Grund, z.B eine noch bestehende Forderung aus einer Abschreibung eines alten Kontos oder so. Und selbst dann kann der Kunde sich beschweren und bekommt dann meist sein Kont, natürlich auf Guthabenbasis und ohne Karte etc.....

Aber prinzipiell müßen wir jedem ein Konto geben, steht so im Sparkassengesetz....

Rang: IPO

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Verfasst am: 07.08.2002 08:40 - Geaendert am: 07.08.2002 08:48
Es ist richtig, daß die Sparkassen für jeden ein Konto eröffnen müssen, aber selbst wenn der Kunde schon irgendwo anders ein Konto hat, müssen wir eins für Ihn eröffnen!

Es gibt nur einen Grund, daß die Sparkasse dem Kunden die Kontoeröffnung verweigern kann, ist daß er nicht aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse kommt (Sparkassen-Heimatmodell).Aber dann muß ihm die für ihn zuständig Sparkassen halt das Girokonto eröffnen!!!
wildkatze
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.08.2002 09:12
ganz richtig ist das auch nicht,
denn wenn dieser kunde mit schlechter schufa oder sonstigem schon einmal ein konto bei uns hatte und wir ihm dies wieder aufgelöst haben, wegen ständigen problemen wie Überziehungen, oder wenn er immer am schalter zu diskutieren anfing weil er kein geld bekam, dann können wir eine zweite eröffnung verweigern
Soni20
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.08.2002 09:26 - Geaendert am: 07.08.2002 09:28
Ist klar das da der öffentliche Auftrag der Sparkassen zählt. Doch der fällt bald auch weg und dann können auch die Sparkassen solche Kunden ablehenen.....

Sonja


Rang: IPO

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Verfasst am: 07.08.2002 09:33
@ Soni20

Es fällt nicht geöffentliche Auftrag weg, sondern nur die öffentliche Gewährträgerhaftung!

Deswegen gibt es auch weiterhin diese Probleme mit den Girokonten!!!
Winni_Pu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.08.2002 09:58
Es gitb schon Gründe die uns als Sparkassen berechtigen ein Konto nicht zu eröffnen.

Insolvenzfälle
Neg. Schufa
Kunden deren Konten aus trfitigem Grund aufgelöst wurden müssen wir nicht neu eröffnen.
Bei Drohungen und ähnlichem ( SIe müssen mir ein Konto eröffnen sonst setzt es was)
Bei bekannten Straftätern und Betrügern.

Richtig ist aber auch, dass wenn es einer erzwingen will, er wahrscheinlich oft die NAse vorn hat.

Gruß,

Winni
Alpha182
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.08.2002 10:28
@diggler

Ich denke das der öffentliche Auftrag, wenn die Gewährträgerhaftung fällt, von einigen Sparkassen sicherlich anderes ausgelegt wird und somit nicht mehr der Zwang zu Kontoeröffnung besteht.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.08.2002 10:37 - Geaendert am: 07.08.2002 10:43
Privatbanken: Keine gesetzliche Regelung
(d.h. können Kontoeröffnung verweigern)

Sparkassen: regelt das jeweilige Sparkassengesetz bzw.
die Sparkassenverordnung des entsprechenden
Bundeslandes

Bsp.: Sächsische Sparkassenverordnung

§ 5 Verpflichtung zur Führung von Girokonten:

(1) Die Sparkasse ist verpflichtet, für natürliche Peronen
mit Wohnsitz im Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur
Entgegennahme von Einlagen zu führen.
(2) Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht nicht,
wenn
1.der Kontoinhaber Leistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat
2. das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde
3. das Konto kein Guthaben aufweist und der Kontoinhaber
trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt oder
4. aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortsetzung
der Geschäftsbeziehungen der Sparkasse nicht zumutbar ist
Flyer1701
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.08.2002 10:49
Glaube, bei uns inBayern ist es so ähnlich. Habe aber auch schon gehört, weil wir auch so einen Schwierigkeitsfall hatten, dass es bald möglich ist auch andere Kunden aus anderen Gründen abzulehnen. Nicht nur aus den obigen.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.08.2002 17:33
Also die Volksbanken können die Eröffnung eines Kontos ebenfalls verweigern.
Ausnahme: Wenn der Kunde dieses Konto benötigt, um Zahlungen des Arbeitsamtes, Sozialamtes oder ähnliches überwiesen zu bekommen.
MightyBank
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.11.2002 11:10
Es besteht kein Kontrhierungszwang, aber allerdings haben doch jetzt die Banken so langsam eingesehen, dass keiner mehr ohne ein Konto auskommt. Girokonten können ja eh nur im haben geführt werden, ...

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.11.2002 12:22
Also bei uns können wir dem Kunden das Konto aus einem wichtigen Grund kündigen und dann auflösen. Wenn der Kunde das Konto aber wieder haben möchte und droht seinen Anwalt einzuschalten ist es -laut unserer Rechtsabteilung- sehr viel sinnvoller das Konto wiederzubeleben. Denn der Kunde würde vor Gericht Recht bekommen. In diesem Fall bekommt der Kunde ein Dispositionskonto (Verschärfung des Guthabenkontos´) und muss eine Grundgebühr von 12 € für ein reines Konto auf Guthabenbasis zahlen!!! Das überlegt der sich sehr schnell.
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2002 20:03
"Girokonto für jedermann" wenn der Kunde keine Bankverbindung hat kann er darauf bestehen, ein Konto zu eröffnen. Hatte heute aktuell diesen Fall. Ein Kunde hat über Onlinebanking einen Eröffnungsantrag ausgefüllt und wurde unserer Filiale über einen Filialfilter zugeteilt. Die Überprüfung der Schufa ergab ein negatives Bild (Saldofälligstellung). Ich hab die Rechtsabteilung konkaktiert um dem Kunden eine Imagewahrende Absage zu erteilen. Dabei kam ich zu der Erkenntnis, dass eine negative Schufa allein kein Grund für eine Absage darstellt. Wir sind dazu verpflichtet ein Konto auf Guthabenbasis zu führen. Hat der Kunde allerdings bereits ein Girokonto (lt. Schufa) kann man den Kunden ablehnen
Jimmycarter
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2002 14:02
Das kommt auf die AGB an. Privatbanken sind demnach nicht verpflichtet jedem ein Konto zu eröffnen.
Sparkassen hingegen sind dazu verpflichtet, auch wenn die Schufa eine schlechte Auskunft schreibt, da jeder die Möglichkeit auf ein Konto haben muss
Kuhlmann
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.01.2003 14:22
Schöne Beiträge.....

MAnn nennt das bei Spk Kontrahierungszwang.......
Bankomat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2003 16:20
Nun ja, manchmal wird man als Sparkässler nciht drumherum kommen ein Konto zu eröffnen, obwohl man eigentlich nicht so begeistert ist.

Daher ist es wichtig zu wissen, wann man das Konto wieder löschen darf.

Ein bestehendes Guthabenkonto darf gekündigt werden, wenn die Fortführung einer Kontoverbindung für die Sparkasse unzumutbar ist.


Unzumutbar ist insbesondere, wenn

- der Kunde die Leistungen missbraucht, z.B. für gesetzwidrige Transaktionen (Betrug, Geldwäsche o.ä.

- der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind

- der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet

- die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z.B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr umsatzlos geführt wird

- nicht sichergestellt ist, dass die Sparkasse die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält

- der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 16:41
Auskunft bzw. Infos hierzu gibt eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ des Zentralen Kreditausschuss (ZKA) aus dem Jahr 1995.
vgl.
http://www.bdb.de/index.asp?channel=183310&art=1007&ttyp=3&tid=99
http://www.bdb.de/index.asp?channel=183310&art=1008&ttyp=2&tid=1007
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.01.2004 17:02
@ Gecko:

"Bei Sparkassen bin ich mir nicht sicher, da diese ja staatlich sind... "
ich weiß, dass der Satz bald zwei Jahre alt ist und bin sicher, dass du das mitlerweile nicht mehr glaubst. Aber bevor hier bei anderen ein falsches Bild aufkommt:

Die Sparkassen sind keineswegs "staatlich"!!! Wir leben immernoch in der BRD in der eine soziale Marktwirtschaft die Wirtschaftsform bildet. Die Sparkassen sind keine Behörde. Sie werden nur NOCH STÄRKER vom Staat (die Gewährträger) überwacht als andere Banken. Mehr nicht!!!


Zum Thema Girokonto:

Bei uns gabs mal nen Kunden, der eine Filiale von uns überfallen hatte. Nachdem er dann geschappt wurde kam er an und wollte ein Konto eröffnen und einen Kredit aufnehmen, weil er das erbeutete Geld zurückzahlen müsse und dieses nicht könne!!!! DIESE Girokontoeröffnung wurde dann (zurecht) "dankend" abgelehnt!!!

-Ist kein Witz!!!
 

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