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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

AGB-Pfandrecht
 
joker
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.10.2003 19:37
Hallo!
was genau ist das AGB-Pfandrecht?

was fällt da rein und was ist außen vor?

Vielen Dank!!!!!!!!!1
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.10.2003 19:49 - Geaendert am: 22.10.2003 19:50
In Nr. 14 der AGB der Banken ist das Pfandrecht geregelt. Näheres unter:
http://www.sparda-b.de/pdf/b_agb.pdf

Kurzfassung:
Alles was in Besitz der Bank gelangt, dient als Pfand.
Alle Einlagen und das offene Depot dienen als Pfand.

Nicht als Pfand dienen:
- geschlossenes Depot (Schließfach, Verwahrstück)
- eigene Aktien und Genussscheine
 

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