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Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Rückerstattung von Gebühren
 
Martina2
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 11:47
diesen Brief hat uns eine unserer Kundinen geschickt:

...da der einzige Bankautomat in unserem Gebiet, wo es uns möglich ist im Umkreis von 30km gebührenfrei Geld abzuheben, durch Vandalismus bereits seit ca. 2 Monaten funktionsunfähig ist, mussten wir um an Bargeld zu kommen den Geldautomaten der Spk in Anspruch nehmen. Dadurch sind uns Gebühren in Rechnung gestellt worden, die wir hiermit zurück fordern möchten, da uns nichts anderes übrig blieb, als diesen Weg zu gehen......

Ich soll nun ein Antwortschreiben verfassen in dem steht das wir die Gebühren natürlich nicht erstatten.
Könnt ihr mir sagen was ich schreiben könnte?
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2003 11:50
Wenn sie die Gebühren erstattet haben will, muss sie sich schon an ihre Hausbank wenden...
Die ist ja auch dafür verantwortlich, dass der Automat über einen so langen Zeitraum defekt ist!
Martina2
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 11:52
Ja sie ist och unsere Kundin und hat sich an uns gewandt...
Martina2
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 11:55
ach ja, der Automat der kaputt ist ist nicht unser Automat, sondern einer der Postbank - und da konnte sie immer kostenlos abheben w/ der cashgroup
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2003 11:57
Tja, wenn das so ist, wird sie wohl über die negative Antwort nicht gerade erfreut sein, egal wie du den Brief formulierst...
Warum repariert deine Bank den Automaten auch nicht... ;-)
Martina2
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 12:01
das wär ja noch schöner - die coba repariert eine automat der Postbank... hahaha ;-)
Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 12:11
Sag ihr doch sie soll zur Spk kommen, wir haben Automaten an jeder Ecke... *g*

Ne, nicht ernst gemeint. Bleib ruhig und sachlich:

Sehr geehrte/r .....,
vielen Dank für ihr Schreiben vom..... Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die in Rechnung gestellten Gebühren i.H. v. ... nicht erstatten können, da es sich um einen institutsfremden GA handelte. Auf dessen Funktionsfähigkeit wir leider keinen Einfluss.
MfG
....

Und dann in Deckung und tarnen, denn Kunde wird sich garantiert persönlich melden um sich zu beschweren... :-))
piella
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 12:14
wieso erstattet ihr das denn nicht??
hatten jetzt nen ähnlichen fall der nächste automat wo der Kunde gebührenfrei abheben konnte war zwar nur 5km entfernt haben die Gebühren aber trotzdem erstattet.

bin bei der selben bank wie du
GeneNMG
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 12:14
rofl ...soll zur sparkasse kommen :P ja das wäre die beste alternative ...

und zu dem brief genau so hätte ich das auch geschrieben...
AZUBISPK
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 12:24
Bei uns in der Sparkasse bekommt der Kunde die Gebühren erstatten und das sofort per Umbuchung.


!!!Sparkasse ist immer noch am Kundenfreundlichsten!!!
Price
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 13:03
Hallo Martina...

Klar ist eure Bank nicht dafür verantwortlich das der Automat defekt ist...
Ich würde Ihr einfach schrieben das das nicht an uns liegt und das Sie sich doch bitte entweder an die Postbank wenden soll... Was ziemlich Lustig enden würde! ;-))

Nein aber du musst Ihr schon Fachlich rüber bringen, dass das nicht euer verschulden sei...
Steht der Automat von der Postbank in eurer Filiale???
Martina2
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 13:35
@price
Nein, er steht bei der Post in dem Ort in dem die Kundin wohnt, eine von unseren Filialen ist ca. 30 km von ihrem Wohnort entfernt
Price
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 13:58
Ja,

Dann schreib wirklich nur, das das "Ihr Problem ist also"...
Dann mach ein schrieben und schreib mit rein bei welchen banken Sie noch umsonst abheben kann!!!
Antje85
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 15:40
Hy!!! :)))
die kunden sind schon nicht einfach, ne? *g*
wie weit biste denn schon mit dem schreiben?
dann will ich doch auch einfach mal meinen kommentar dazu geben... ;)
schreib ihr doch, dass wir ihr den service der cach-group bieten, dass sie überall abheben kann. aber das ist keine garantie etc...
wir können aber halt nicht die verantwortung übernehmen können, wenn automaten anderer banken nicht funktionieren... usw.
So in etwa???? *frag mich*
bis bald!?!!!! *lol*
pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 16:05
Mh bei uns bekäme er zwar die Gebühren auch erstattet, aber den Brief von Daniel1980 finde ich gut nehm doch den, und geb ihr nicht den tip mit der SPK *g*
Daniel1980
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 16:25
Ne, besser: Schreib ihr keinen Brief und gib ihr nur den Tip mit der Sparkasse :-))
muffinman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2003 17:09
stimmt, sparkasse *ggg*
also zum thema erstatten:
comba ist mitglied in der cashgroup, so wird mir das als vorteil genannt, also kann ich bei jedem GAA der cashgroup kostenlos geld abheben, is des net möglich muss ich woanders hin weil die cashgroup nicht in der lage ist mir einen funktionstüchtigen automaten zu liefern. und welches mitglied mir die gebühren erstattet wär mir als kunde egal.

SERVICE wäre es, wenn die comba mit der PoBa *looool* reden würd und dann gemeinsam ne lösung, sonst wärs nur kundenschickerei!
Martina2
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.10.2003 17:27 - Geaendert am: 23.10.2003 17:29
@daniel1980
und wenn du dich auf den Kopf stellst, ich werd ihr den Tip mit der Spk nicht geben! *g*
anscheinend ist sie mit uns so zufrieden das sie 30km entfernung zu ihrer Filiale in kauf nimmt, anstatt zur spk in Ihrem Ort zu wechseln
andgaeriel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.10.2003 18:12
Hm, aus der Ferne ist so ein Fall immer schlecht zu beantworten. Schließlich ist für die Bank auch immer wichtig, ob es sich nun um eine gute und langfristige Kundenbindung handelt oder eben nicht. Auf jeden Fall solltest du dir bei diesem Brief Rückendeckung von deinen Kollegen holen, falls die Dame ihre nächste Beschwerde direkt an euren Vorstand leitet und sich über dich/deine Atwort beschwert....
Eine Möglichkeit wäre noch, einfach mal bei der entsprechenden Bank anzurufen und mal nachzufragen wie es denn um die Reparatur des Automaten steht. Sollten sie dir eine konkrete Auskunft geben können, kannst du diese Nachricht an die Kundin so weitergeben. Macht auf jeden Fall einen besseren Eindruck, wenn du der Kundin zeigen kannst, dass du dich für sie eingesetzt hast.
Turntablerocker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2003 08:03
jo, für die erstattung muss sie zur hausbank gehen und die prüft dann alles nach, ob das auch wirklich so stimmt! und dann erst kannst mal ein schreiben entwerfen!
 

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